Österreich

15 Jahre Haft für Axtattacke aus Eifersucht

Heute Redaktion
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Bild: Daniel Schreiner

Rasend vor Eifersucht und mit Alkohol im Blut stürmte Alex W. (43) im Juni 2016 in das Schlafzimmer seiner Ex-Lebensgefährtin. Er schlug mit einer Axt auf den im Bett liegenden, neuen Freund ein. Dieser überlebte schwer verletzt. Die Geschworenen am Gericht in Korneuburg sprachen den Angeklagten am Dienstag des Mordversuchs schuldig, der Angeklagte muss 15 Jahre hinter Gitter.

Rasend vor Eifersucht und mit Alkohol im Blut stürmte Alex W. (43) im Juni 2016 in das Schlafzimmer seiner Ex-Lebensgefährtin. Er auf den im Bett liegenden, neuen Freund ein. Dieser überlebte schwer verletzt. Die Geschworenen am Gericht in Korneuburg sprachen den Angeklagten am Dienstag des Mordversuchs schuldig, der Angeklagte muss 15 Jahre hinter Gitter.

Der vorbestrafte Mann wollte das Ende der 17 Jahre dauernden Beziehung auch über ein Jahr nach der Trennung im April 2015 nicht hinnehmen. Er fuhr deshalb mit dem Zug von Wien ins Weinviertel und drang in das Haus in Ladendorf ein.

Dann schlug er mit einer Axt aus der dortigen Gartenhütte auf das 41-jährige Opfer, das im Schlafzimmer überrascht wurde, ein. Dieses flüchtete mit schweren Abwehrverletzungen an Händen und am linken Arm, die Polizei nahm den 43-Jährigen fest.

Zusätzlich 12.000 Euro Schmerzensgeld

Vor Gericht bestritt der Angeklagte die Tötungsabsicht, die Geschworenen glaubten ihm nicht und befanden ihn einstimmig für schuldig. Neben der Haftstrafe muss der Verurteilte 12.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Das Opfer führte ins Treffen, dass der 43-Jährige zuvor vom "Tag der Abrechnung" und vom Umbringen gesprochen habe. Die Ex-Frau von Alex W. sprach von einer "Gewaltbeziehung", die sie mit ihm geführt habe. In den letzten zwei Jahren sei ihr damaliger Partner jeden Abend betrunken gewesen, habe sie bedroht und verletzt.
Zwei einschlägige Vorstrafen

Erschwerend wurden die Verletzungen des Opfers, zwei einschlägige Vorstrafen des Angeklagten und die Heimtücke bei der Tatbegehung gewertet. Mildernde Wirkung hatten unter anderem sein Teilgeständnis, die teilweise Wiedergutmachung des Schadens, die Kooperation bei der Festnahme und die von einem Psychiater attestierte Persönlichkeitsstörung.

Die Verteidigung erbat Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.