Österreich

15 Jahre Haft nach brutaler Raubserie

Heute Redaktion
14.09.2021, 15:58

Ein 49-Jähriger aus Györ ist heute in Korneuburg wegen mehrfachen schweren Raubes zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der Hauptangeklagte hatte nur wenige Stunden davor in einem Teilschuldgeständnis zugegeben, im vergangenen Jahr 13 Raubüberfälle auf alte Damen im Bezirk Mistelbach und in Wien verübt zu haben.

Ein 49-Jähriger aus Györ ist heute in Korneuburg wegen mehfachen schweren Raubes zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der Hauptangeklagte hatte nur wenige Stunden davor in einem Teilschuldgeständnis zugegeben, im vergangenen Jahr 13 Raubüberfälle auf alte Damen im Bezirk Mistelbach und in Wien verübt zu haben.

Die Täter hatten ihre Opfer teilweise brutal zusammengeschlagen, ohne dass diese Widerstand geleistet hatten. Drei Mitangeklagte, darunter ein Ehepaar, wurden wegen Beitrags zum schweren Raub zu mehrjährigen Freiheitsstrafen zwischen acht und zehn Jahren verurteilt. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig.

Mit der Höchststrafe von 15 Jahren Haft für den Hauptangeklagten wollte der vorsitzende Richter Helmut Neumar ein Zeichen setzen: "So eine unangemessene brutale Vorgangsweise den Opfern gegenüber sieht man nur sehr selten. Die Fotos von deren Verletzungen sind erschreckend", sagte er. Es sei wohl das mieseste, sich alte wehrlose Damen auszusuchen, und ihnen nicht einmal die Chance zu geben, das Geld freiwillig herauszurücken, so der Richter in seiner Urteilsbegründung.

Zögerliches Teilgeständnis

Eine überraschende Wende im Prozess lieferte der Hauptangeklagte mit seinem Teilgeständnis. Er hatte sich am Vortag nur zu einem Raub bekannt: "Ich habe die Raubüberfälle begangen, aber ich weiß nicht, wer diese Personen waren", gestand der 49-Jährige. Daraufhin fragte der Richter, ob er nun alle 13 Fälle verübt habe. "Ich kann es nicht zu einhundert Prozent sagen, aber möglich ist es schon", so der Ungar.

Alle Urteile nicht rechtskräftig

Die Strafen für das angeklagte Ehepaar seien "mild" ausgefallen, so der Richter. Für den 30-jährigen Ehemann, der zu acht Jahren Haft verurteilt wurde, hätten sich seine bisherige Unbescholtenheit und sein Geständnis bei der Einvernahme positiv ausgewirkt. Als "durchaus angemessene" Strafe bezeichnete der Richter die sechs Jahre Haft für die Ehefrau.

Allerdings wertete er die kaum vorhandene Bereitschaft des vierten Angeklagten, über die verübten Raubüberfälle "sinnvoll" Auskunft zu geben, fast als "Verhöhnung des Gerichts". Der 30-jährige Markthändler wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Verfahrenhelferin  Andrea Seidl legte Berufung hinsichtlich des Strafausmaßes ein. Auch der vierte Angeklagte meldete Berufung sowie eine Nichtigkeitsbeschwerde an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Somit sind sämtliche Urteile nicht rechtskräftig.

APA/red

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