Sex für Karriere

15 Jahre später meldete sich der Täter auf Facebook

Ein Mann versprach Mädchen Modelkarrieren und wollte sie mit dieser Masche zu sexuellen Handlungen verleiten. Nun stand er vor Gericht.
20 Minuten
24.11.2023, 11:03
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Ein heute 43-jähriger Mann musste sich vor dem Kriminalgericht Luzern wegen sexueller Handlung mit einem Kind verantworten, die auf das Jahr 2003 oder 2004 zurückgeht. Der Mann sprach ein damals neun- oder zehnjähriges Mädchen via Messenger an und gab sich als Fotograf aus, der als Modelagent für Kindermode, Kataloge oder auch für Dolce & Gabbana tätig sei. Auch habe er gesagt, sie könne Paris Hilton kennen lernen, mit der er ebenfalls schon ein Fotoshooting durchgeführt habe.

Erst im September 2019 zeigte die Privatklägerin den Mann an. Dies nachdem er ihr rund 15 Jahre nach dem Übergriff eine Freundschaftsanfrage auf Facebook zugeschickt hatte. Zur Anzeige entschieden hatte sie sich, weil ihr wieder "alles hochgekommen" sei. Diese späte Anzeige ist möglich, weil seit dem 1. Januar 2013 sexuelle Handlungen mit Kindern unverjährbar sind, wenn sie an Kindern unter zwölf Jahren begangen wurden.

Er holte das Mädchen ab und ging mit ihr zuerst in ein Bistro

Das Kind glaubte dem Mann und vertraute ihm, sodass es gegen den Willen seiner Mutter rund fünf Tage nach dem ersten Kontakt zu einem Treffen gekommen war. Das Mädchen wurde vom Angeklagten mit einem Auto in einer Luzerner Gemeinde abgeholt und an einen anderen Ort gefahren. Dort tranken die beiden etwas in einem Bistro und fuhren dann weiter. Der Beschuldigte machte Halt in einer Garagenbox und erklärte dem Mädchen, "dass man für diese Karriere auch etwas machen müsse, wenn man jemand werden wolle", wie dem Gerichtsurteil zu entnehmen ist. Dann berührte er das Mädchen über den Unterhosen im Intimbereich, sie begann zu schreien und setzte sich zur Wehr, worauf er von ihr abließ.

Dann fuhr er das Mädchen nach Hause und sagte ihm, dass sie keine Anzeige bei der Polizei machen dürfe. Dann trennten sich die Wege des Kindes und des Mannes, bis die Freundschaftsanfrage über Facebook bei der inzwischen erwachsenen Frau eingetroffen war. Obwohl der Mann die Vorwürfe bestreitet, sprechen die Fakten gegen ihn. In einem früheren Verfahren wurde er im Jahr 2016 in St. Gallen wegen Vergewaltigung, Schändung und mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind verurteilt. Dies soll er im September 2009 in St. Gallen und Basel begangen haben.

Seit Juli 2021 wieder in stationärer Maßnahme

Die vorher verhängte Freiheitsstrafe von drei Jahren wurde zugunsten einer stationären Maßnahme aufgeschoben. Im November 2020 wurde er unter Auflagen bedingt aus der Maßnahme entlassen. Die Probezeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Weil er sich aber nicht an die Weisungen hielt und sich auch wenig kooperativ gegenüber der Bewährungshilfe zeigte, wurde der Mann im März 2021 verhaftet und wegen Rückfallgefahr in Sicherheitshaft versetzt. Im Juli 2021 wurde der Beschuldigte in die stationäre Maßnahme zurückversetzt.

Das Luzerner Kriminalgericht Luzern hat den Mann nun zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Dies als Zusatzstrafe zum Urteil des Kreisgerichts St. Gallen aus dem Jahr 2016. Diese Strafe wird zugunsten der stationären Maßnahme aufgeschoben. Außerdem muss der Mann die Verfahrenskosten in der Höhe von 7766.40 Franken selber tragen.  Die Privatklägerin wurde mit ihrer Forderung an den Zivilrichter verwiesen. Gegen dieses Urteil wurde Berufung eingelegt.

{title && {title} } 20 Minuten, {title && {title} } Akt. 24.11.2023, 14:45, 24.11.2023, 11:03
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