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15-Jähriger erlebt Grauen im Sprudelbecken

Heute Redaktion
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Sprudelbecken im Hotel Säntispark in Abtwil (Schweiz)
Sprudelbecken im Hotel Säntispark in Abtwil (Schweiz)
Bild: picturedesk.com/GMC Photopress/Action Press

Einem 66-Jährigen wird vorgeworfen, er habe in einer Schweizer Bäderwelt sexuelle Handlungen an einem 15-Jährigen vorgenommen. Nun steht er vor Gericht.

Ein Jugendlicher feierte im September letzten Jahres seinen 15. Geburtstag zusammen mit einem Kollegen im Säntispark in Abtwil im Kanton St. Gallen. Ab etwa 17.45 Uhr waren sie dort, wie es in der Anklageschrift heißt.

Die beiden unter 16-Jährigen gingen dann, entgegen den Nutzungsvorschriften, in den Nacktbereich der Saunalandschaft. Dort trafen sie auf den Beschuldigten, einen heute 66-jährigen Österreicher. Er fragte die beiden, ob sie denn schon 16 Jahre alt seien. Sie verneinten, woraufhin er anbot, dass sie angeben könnten mit ihm da zu sein, wenn sie von Bademeistern angesprochen würden.

Gemeinsam im Sprudelbad

Laut Anklage traf man sich dann noch mehrfach im Saunabereich, bis der Beschuldigte die beiden fragte, ob sie mit ihm ins Sprudelbecken im Bäderbereich kommen würden. Sie wollten dies zunächst nicht, gaben aber schließlich nach und gingen um etwa 19.15 Uhr dort hin.

Im Sprudelbecken befanden sich bereits ein Mann und eine Frau, weshalb sich die Jugendlichen rechts neben den Beschuldigten setzten. Als die beiden Badegäste gingen, setzte sich einer der Jugendlichen von dem Mann weg auf die gegenüberliegende Seite. Das spätere mutmaßliche Opfer wollte ebenfalls weg. Dabei wurde er laut Anklageschrift jedoch für ihn überraschend vom Beschuldigten am Knie festgehalten und dadurch am Wegrutschen gehindert. In der Folge soll er den 15-Jährigen gegen dessen Willen mit seiner linken Hand am Oberschenkel gestreichelt und ihm zwischen die Beine gegriffen und sexuelle Handlungen an ihm vorgenommen haben.

Der verängstigte Jugendliche hat laut Anklage versucht, seinen Kollegen durch Mimik auf das Geschehene aufmerksam zu machen. Irgendwann habe er den Mann wegstoßen können und habe zu ihm "Verpiss dich" gesagt. Dann rannte der Jugendliche davon, sein Kollege hinterher und schließlich erzählte er ihm alles.

Ins Ausland geflüchtet

Daraufhin hätten Angestellte versucht, den Täter festzuhalten, doch dieser konnte flüchten, bevor die Polizei eintraf. Weil der Mann im angrenzenden Ausland wohnt und dort Staatsbürger ist, konnte man ihn dort nicht festnehmen lassen. Die Staatsanwaltschaft war darauf angewiesen, dass der mutmaßliche Täter freiwillig zur Befragung in die Schweiz kam. Dafür bot man ihm freies Geleit an.

Am Montag muss sich der 66-Jährige nun vor dem Kreisgericht St. Gallen verantworten. Dies unter anderem wegen sexueller Handlung mit einem Kind.

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten und eine bedingte Geldstrafe. Hinzu kommt eine Buße in Höhe von 4.400 Franken und die Kosten des Verfahrens. Zudem soll er fünf Jahre des Landes verwiesen werden.

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