Weil der Abfluss ihres WC verstopft war, suchten ein Tiroler (37) und seine Lebensgefährtin (47) aus Telfs Samstagmittag einen Sanitär-Notdienst im Internet und wurden auch fündig. Am Nachmittag tauchte ein Arbeiter dann nur mit einem Pümpel (Saugglocke) auf. Nach rund 15 Minuten war der Abfluss wieder frei.
Dafür stellte der Mann einen vierstelligen Eurobetrag in Rechnung, der von den überrumpelten Bewohnern auch bezahlt wurde. Als später Bedenken über die Höhe der Rechnung aufkamen, verständigten sie die Polizei. Die Beamten ermitteln nun wegen Sachwucher. Bereits im heurigen Juli hatte ein anderer Notdienst das verstopfte WC repariert. Damals wurde ein hoher dreistelliger Eurobetrag in Rechnung gestellt, teilte die Polizei in einer Aussendung mit.
Der Sachwucher-Paragraph besagt, dass jemand, der "gewerbsmäßig die Zwangslage, den Leichtsinn, die Unerfahrenheit oder den Mangel an Urteilsvermögen eines anderen dadurch ausbeutet, dass er sich oder einem Dritten für eine Ware oder eine andere Leistung einen Vermögensvorteil versprechen oder gewähren lässt, der in auffallendem Missverhältnis zum Wert der eigenen Leistung steht, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen ist."