Niederösterreich

150 Euro Heizkostenzuschuss für Bedürftige in NÖ 

Die nö. Landesregierung beschloss in ihrer heutigen Sitzung eine Erhöhung des Heizkostenzuschusses auf 150 Euro.

Erich Wessely
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Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (M.), Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (l.) und Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (r.): Land Niederösterreich erhöht Heizkostenzuschuss für Winter 2021/22 auf 150 Euro.
Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (M.), Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (l.) und Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (r.): Land Niederösterreich erhöht Heizkostenzuschuss für Winter 2021/22 auf 150 Euro.
NLK/Filzwieser

Die niederösterreichische Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung eine Erhöhung des Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2021/22 beschlossen. Demnach können sozial bedürftige Niederösterreicher heuer einen Zuschuss von 150 Euro beantragen.

„Aufgrund der aktuell herausfordernden Energiepreisentwicklung haben wir uns dazu entschlossen, den Heizkostenzuschuss für die kommende Heizperiode zu erhöhen und rasch zu beschließen. Das Heizen darf auch im heurigen Winter keine unüberwindbare Notwendigkeit für Bedürftige sein und so freut es mich sehr, dass wir heute gemeinsam diesen Beschluss fassen konnten“, erklärt dazu Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (VP), und betont: „Der Heizkostenzuschuss ist eine wichtige finanzielle Unterstützung in der Heizperiode 2021/22 und soll ein warmes Zuhause in der kalten Jahreszeit absichern.“

Hauptwohnsitz in NÖ

Der Heizkostenzuschuss kann von all jenen Personen beantragt werden, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben und die ein anrechenbares monatliches Haushaltseinkommen unter dem für die Gewährung einer Ausgleichszulage nach dem ASVG liegenden Richtsatz haben. Jene Personen, die Leistungen nach dem NÖ SAG beziehen, erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch ausbezahlt.

„Wichtig ist, dass Bedürftige die finanzielle Unterstützung auch heuer wieder schnell und möglichst unbürokratisch erhalten. Die Anträge können deshalb ab sofort bis spätestens zum 30. März 2022 bei den Hauptwohnsitzgemeinden gestellt werden“, so die beiden zuständigen Regierungsmitglieder, Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (VP) und Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SP).

Anträge können spätestens bis zum 30. März 2022 bei den Hauptwohnsitzgemeinden gestellt werden.

Kritik der Freiheitlichen

„Die Erhöhung des Heizkostenzuschusses um magere 10 Euro ist kein Erfolg, sondern eine sozialpolitische Bankrotterklärung der ÖVP-Landeshauptfrau Mikl-Leitner. Das ist eine Frotzelei aller sozial Bedürftigen in unserem Land, die bereits jetzt jeden Euro dreimal umdrehen müssen, damit sie über die Runden kommen“, so der FPÖ-Landespartei- und Klubobmann im NÖ Landtag, Udo Landbauer, der darauf verweist, dass die Kosten des täglichen Lebens für viele Landsleute immer schwieriger zu stemmen seien.

Landbauer forderte schon zuletzt die Verdoppelung des Heizkostenzuschusses von ursprünglich 140 auf 280 Euro. „Die Erhöhung um knausrige 10 Euro ist nicht einmal ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die Heizperiode dauert in der Regel von Oktober bis April. Sozial bedürftige Niederösterreicher erhalten nach dem Mikl-Leitner-Modell also lächerliche 1,40 Euro pro Monat mehr, um über den Winter zu kommen. Es zeigt sich wieder einmal, dass die ÖVP-NÖ-Sozialpolitik weder versteht, noch kann. Wir Freiheitliche werden im Landtag eine sozial gerechte Verdoppelung des Heizkostenzuschusses beantragen. In Niederösterreich darf niemand mit der Winterjacke im Wohnzimmer sitzen, weil er sich das Heizen nicht leisten kann“, so Landbauer.

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