"Die Essenszustellung ist ein Knochenjob", sagt Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl. Wie hart der Job eines Lieferanten aber wirklich ist, beweist der Fall des 46-jährigen Wieners Gopal M., der ein Jahr und ein Monat für eine Pizzeria im 15. Bezirk schuftete.
"Der Mann hatte regelmäßig Schichten von 11.00 Uhr Vormittag bis 3.00 Uhr früh am nächsten Morgen. Überstundenentgelt, Feiertagszuschlag und Co.? Fehlanzeige."
Der Chef behauptete dann auch noch, dass er die Überstunden gar nicht angeordnet habe. Dabei lag der Dienstplan im Lokal auf. Und in diesem Dienstplan waren völlig selbstverständlich illegale Arbeitszeiten von 11.00 Uhr Vormittag bis 3.00 Uhr früh am nächsten Morgen eingeteilt.
Gopal M. fotografierte seinen Dienstplan, um sich die Arbeitseinteilung zu merken. So konnte er auch vor Gericht seine Überstunden beweisen. Mithilfe der Arbeiterkammer bekam der Wiener jetzt 5.600 Euro Überstundenentgelt und andere Ansprüche nachbezahlt.