Polizisten der Bereitschaftseinheit kontrollierten den Afghanen (16) am Sonntagnachmittag am Stephansplatz in Wien-Innere Stadt im Zuge einer Schwerpunkt-Aktion. Dabei stellten die Beamten 180 Böller der Kategorie F3 im Rucksack des 16-Jährigen sicher. Der Jugendlichee gestand den Polizisten, dass er die Knallkörper in der Innenstadt verkaufen wolle. Weil der Minderjährige angab, dass er an seiner Wohnadresse noch mehr Feuerwerkskörper verwahre, begleiteten die Polizisten ihn zur Adresse. In der Wohnung fanden die Ermittler weitere 20 Knallkörper der Kategorie F3 zusammen mit zwölf Böllern der Kategorie P1 (Mindestalter 18 Jahre).
Für den legalen Besitz von F3-Böllern ist zudem ein Mindestalter von 18 Jahren sowie eine Erlaubnis der Behörden nötig.
Die Wiener Polizei warnt in Hinblick auf Silverster ausdrücklich vor dem Gebrauch und unerlaubten Besitz von Böllern sowie nicht sachgemäßer Verwendung von Silvesterfeurwerk. "Die meisten Unfälle und gefährlichen Vorfälle mit pyrotechnischen Erzeugnis-sen sind auf Sorglosigkeit, Unachtsamkeit sowie nicht bestimmungsgemäße oder missbräuchliche Verwendung zurückzuführen", heißt es von der Landespolizeidirektion. "Besonders die verbotene und leichtsinnige Handhabung von meist aus dem Ausland besorgter Pyrotechnik ohne erforderlicher Qualitäts- und Zulassungskriterien bergen großes Gefahrenpotential."
Bei Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetzes drohen dem Verwender, neben strafrechtlichen Konsequenzen, Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro.