Österreich

Mädchen (16) kommt aus Haft, überfällt dann Taxler

Heute Redaktion
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Nach mehreren Monaten im Gefängnis soll eine jetzt 17-Jährige in den ersten Tagen in Freiheit einen Taxler (28) überfallen haben. Am Donnerstag wurde sie zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Ganz in schwarz bekleidet und mit langen schwarzen Haaren kam die Angeklagte Lea B. (17) in Begleitung von zwei Justizwachebeamtinnen in den Gerichtsaal im ersten Stock.

Lediglich ihre weißen Sneaker blitzten hervor.

In Anwesenheit ihrer Eltern und mehrerer Betreuer wurden ihr die Handschellen abgenommen. Um 9.05 Uhr begann Staatsanwalt Philip Christl mit dem Verlesen der Anklageschrift.

Trotz ihres erst jungen Alters hat die Beschuldigte schon einiges auf dem Kerbholz. So hat sie laut Staatsanwalt schon fünf Eintragungen wegen Suchtgift-Delikten. Schon mit zehn Jahren soll sie erstmals Drogen konsumiert haben.

Vier Euro erbeutet

Das erste richtig schwerwiegende Vergehen beging sie am 23. April vergangenen Jahres. Dort soll sie am Hauptbahnhof einen 19-Jährigen mit einem Messer bedroht und die Geldbörse geraubt haben. Beute: vier Euro.

Im darauffolgenden Sommer bekam sie dann am Linzer Landesgericht eine 18-monatige Haftstrafe (zwölf davon unbedingt) wegen schweren Raubes aufgebrummt.

Schon am 4. Oktober erfolgte dann die vorzeitige, bedingte Entlassung.

Doch trotz der mehrmonatigen Haftstrafe hat sie offenbar nichts dazugelernt …

Denn schon am 30. Oktober, nur 26 Tage nach der Entlassung, folgte laut Anklage das nächste schwere Vergehen.

Damals noch 16-jährig, soll sie mit drei Komplizen einen Taxifahrer in Linz überfallen haben.

Das Mädchen aus dem Bezirk Kirchdorf habe sich zusammen mit drei Burschen ein Taxi bestellt, stieg dann auf der Beifahrerseite ein – und sprühte dem Berufslenker Pfefferspray ins Gesicht, so die Ermittlungen. Der Spray gehörte laut ihren Aussagen einem Freund. Sie habe ihn unbedingt haben wollen. Und das obwohl gegen die Jugendliche ein Waffenverbot bestand.

Der Plan wäre dann eigentlich gewesen, dass einer der Komplizen die Fahrertüre aufreißt – und sich die Tageseinnahmen des Fahrers schnappt.

Siebeneinhalb Jahre Haft drohen

Allerdings: Stattdessen schnappte sich der Taxler seinen Pfefferspray – und setzte damit die Räuber außer Gefecht. Sie mussten ohne Beute flüchten.

Die Angeklagte zeigte sich geständig. Sie meinte, zum Tatzeitpunkt betrunken gewesen zu sein. "Es war eine Kurzschluss-Reaktion. Ich wollte eigentlich nach Hause fahren. Es tut mir leid, was ich gemacht habe", beteuerte die Jugendliche.

Ein weiterer, etwas kurioser Grund, sei Silvester gewesen. Dazu meinte die Angeklagte: "Auf dieses Fest freue ich mich am meisten. Ich habe Geld dafür benötigt." Und das eine Nacht vor Halloween!

Aufgrund der genauen Täterbeschreibung konnte die heute 17-Jährige damals relativ schnell von der Polizei gestellt werden, die Beamten fanden bei ihr auch noch den Pfefferspray. Auch ihr 18-jähriger Begleiter wurde festgenommen.

Seit diesem Vorfall sitzt die 17-Jährige nun in U-Haft. Auch dort soll sie schon zahlreiche Meldungen angesammelt haben. Unter anderem habe sie eine Skizze den Aufenthaltsraums mit den dort befindlichen Kameras angefertigt und ein Hemd der Justizwache-Uniform entwendet.

"Will sein wie die Typen in den Actionfilmen."

Auf die Frage des Richters, ob die bisherige Haftzeit nicht genug abschreckend gewesen sein, meinte sie: "Die Situation war schon schlimm. Wenn man so lange gesessen hat, dann hat man das Gefühl, dass alles kaputt ist."

Warum sie sich von Waffen so angezogen fühle, wollte der Richter wissen. Ihre Antwort: "Ich will so sein wie die Typen in den Actionfilmen."

Bei der Verhandlung versprach sie aber Besserung. So möchte sie in Haft eine Lehre beginnen und in fünf Jahren eine eigene Arbeit und Wohnung gefunden haben.

Gegen Mittag verkündete der Richter dann das Urteil. Die Beschuldigte muss wegen schweren Raubes sowie dem Vergehen nach dem Waffengesetz für zwei Jahre ins Gefängnis (rechtskräftig). Der Strafrahmen betrug siebeneinhalb Jahre Haft.

Die bestehende Probezeit aus der besagten früheren Verurteilung und einer bedingten Entlassung wurde auf fünf Jahre verlängert.

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