Österreich

17-Jähriger vergriff sich an geistig Behindertem

Heute Redaktion
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Ein 17-jähriger Wiener, der sich in einer betreuten Wohngemeinschaft an einem geistig behinderten 13-Jährigen vergriffen hat, wurde am Dienstag im Wiener Straflandesgericht zu einer einjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Aufgrund einer offenen bedingten Verurteilung muss er außerdem vier weitere Monate absitzen.

Der Übergriff in der Wohngemeinschaft hatte sich am 12. November 2012 ereignet. Das Opfer befindet sich einem psychiatrischen Befund zufolge auf dem geistigen Niveau eines Zwei- bis Dreijährigen. Der 13-Jährige vermag sich kaum zu artikulieren. Als ein Erzieher mit diesem ein kurzes Gespräch führen wollte und sein Zimmer aufsuchte, ertappte er den 17-Jährigen, der sich zu dem Jüngeren ins Bett gelegt hatte und sich an diesem zu schaffen machte.

"Ich glaube, er wollte es nicht"

Er habe dem Burschen eine Geschichte vorgelesen. "Dabei wurde ich sexuell erregt. Da habe ich mich auf ihn drauf gelegt", berichtete der Angeklagte jetzt dem Schöffensenat (Vorsitz: Norbert Gerstberger). Auf die Frage, ob sich der 13-Jährige nicht gewehrt hätte, entgegnete der Angeklagte: "Er hat einen Sprachfehler. Ich glaube, er wollte es nicht, weil er geschrien hat, dass er es nicht will."

Der 17-Jährige stammt aus äußerst tristen familiären Verhältnissen. "Mein Vater war ein Säufer, meine Mutter hat Drogen genommen", fasste er diese zusammen. Mit drei Jahren kam er deswegen zur Großmutter und später in ein Heim: "Die Großmutter konnte nicht mehr, weil sie ein bisschen zerbrechlich war."

Eine Kinder- und Jugendpsychiaterin stufte den 17-Jährigen als intellektuell unterdurchschnittlich begabt ein und bescheinigte ihm in ihrem Gutachten eine verminderte geistige Reife sowie eine eingeschränkte Schuldfähigkeit. Zwei Tage nach dem Übergriff war er aus der WG geflogen. "Er war für uns nicht mehr tragbar", erklärte ein Betreuer dazu dem Gericht.

Weiterer Diebstahlsprozess steht Täter bevor

Die Unterbringung in einem Krisenzentrum habe ihn dann offenbar gänzlich "abstürzen" lassen, sagte der Richter: Der 17-Jährige sitzt nach einem Einbruchsdiebstahl, der ihm einen weiteren Prozess einbringen wird, seit mehreren Wochen in U-Haft.