Österreich

18 Jahre Haft für tunesischen Messerstecher

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia/Symbolbild

18 Jahre Haft wegen versuchten Mordes: So lautete am Mittwoch das einstimmige Urteil der Geschworenen am Landesgericht St. Pölten gegen einen 29-jährigen Tunesier, der im November 2012 mit einem Küchenmesser auf seine getrennt lebende Ehefrau eingestochen und sie schwer verletzt hatte.

Der damals 29-Jährige hatte laut Anklage im November 2012 in einem Auto auf einem Parkplatz eines Möbelhauses in der NÖ Landeshauptstadt seine gleichaltrige, getrennt lebende Ehefrau - vor den Augen des gemeinsamen zweijährigen Sohnes - durch einen Messerstich schwer verletzt. Der Angeklagte, der einen Tötungsvorsatz bestritten hatte, legte Nichtigkeit und Berufung ein, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Staatsanwältin Kathrin Bauer zufolge war der 29-Jährige seit Beginn der Beziehung zu der gleichaltrigen Österreicherin eifersüchtig. Aus einer Urlaubsliebe 2006 habe sich mehr entwickelt, 2007 folgte die Heirat in Tunis, danach zog das Paar nach Österreich. Die Ehesituation habe sich verschlechtert, der Mann habe ihr verboten, Freunde zu treffen, und sie ab 2009 auch geschlagen. 2010 kam ein Baby zur Welt. Nach einer bedingten Verurteilung wegen Körperverletzung im vergangenen Sommer beschloss die Frau, sich von ihrem Partner zu trennen.

Mann brachte Messer zu Treffen mit

Am 24. November trafen sich die beiden auf sein Ersuchen im Restaurant eines St. Pöltner Möbelhauses, um über Scheidungsdetails zu sprechen - sie wusste nicht, dass er ein Messer mit hatte, betonte die Staatsanwältin. Er warf ihr u.a. vor, andere Männer zu treffen. Um 17.20 Uhr verließen sie das Geschäft, die 29-Jährige lehnte ab, ihren Noch-Ehemann mit dem Auto mitzunehmen.

Er stieg dennoch ein, zückte ein Messer. Dann stach er ihr in den Bauch. Schwer verletzt gelang es ihr, sich aus dem Wagen zu schleppen, Passanten eilten ihr zu Hilfe. Dank eines Zeugen, der den Mann an der Flucht hinderte und festhielt, konnte der Mann verhaftet werden.

Erschwerungsgründe

Zur Strafbemessung führte Richterin Doris Wais-Pfeffer aus, dass Erschwerungsgründe vorlagen: Die gewaltvolle Tat wurde in der Probezeit verübt. Weiters hatte der Angeklagte keine Rücksicht darauf genommen, dass der gemeinsame zweijährige Sohn des - damals vor der Scheidung stehenden - Paares die Messerattacke mitansehen musste. Laut einer Zeugin habe das Kind geweint, erinnerte die Richterin. Einzig mildernd sei, dass es lediglich beim Tötungsversuch geblieben war.