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18-jähriger Fahranfänger schrottet 510-PS-Mercedes

Eine rasante Spritztour mit einem Mercedes AMG GT S (510 PS) endete für einen 18-jährigen Führerschein-Neuling aus Deutschland im Krankenhaus.

Heute Redaktion
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Der 18-Jährige fuhr den Mercedes AMG seines Vaters zu Schrott.
Der 18-Jährige fuhr den Mercedes AMG seines Vaters zu Schrott.
Bild: Polizei Dortmund

Der Verkehrsunfall ereignete sich in der Nacht auf Sonntag auf der A40 in Richtung Dortmund und dürfte für den 18-Jährigen nun ordentliche Konsequenzen haben.

Der Fahranfänger hatte den Mercedes AMG GT S mit 510 PS vor der Wohnung seiner Eltern gesehen und beschlossen, damit eine kleine Spritztour zu machen. Allerdings gehörte der Sportwagen nicht seinem Papa. Ein 38-Jähriger hatte den Mercedes erworben und die Überführung dem Vater des 18-Jährigen anvertraut.

Auf der Suche nach den Autoschlüsseln wurde der junge Mann schließlich auch fündig und startete mit seiner 16-jährigen Beifahrerin aus Gelsenkirchen seine Ausfahrt. Gegen 0.30 Uhr fuhr er dann auf die A 40 in Richtung Dortmund auf.

Mercedes prallte mit Heck gegen Betonwand

Laut Zeugenaussagen beschleunigte der 18-Jährige dann den Mercedes und wechselte vom rechten über den mittleren auf den linken Fahrstreifen.

Beim Fahrstreifenwechsel verlor der Probeführerscheinbesitzer aber die Kontrolle über den 510 PS starken Mercedes und prallte gegen die Gleitschutzwand. Das Auto drehte sich und prallte mit dem Heck erneut gegen die Betonwand. Der Sportwagen blieb anschließend stark beschädigt, quer auf dem linken Fahrstreifen liegen.

Ersthelfer kümmerten sich um den 18-Jährigen und seine Beifahrerin, bevor sie zur weiteren Untersuchung in Krankenhäuser eingeliefert wurden. Beide konnten nach ambulanter Behandlung aber bereits wieder nach Hause entlassen werden. Es entstand ein geschätzter Sachschaden von rund 50.000 Euro.

Probezeit um zwei Jahre verlängert

Der Käufer des Mercedes wurde über den Unfall informiert. Er bestätigte gegenüber der Polizei den Kauf, die geplante Überführung durch den Vater des 18-Jährigen und betonte, dass niemand sonst das Auto hätte fahren dürfen.

Neben der fahrlässigen Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall, muss sich der 18-Jährige nun auch wegen der unbefugten Ingebrauchnahme des Autos verantworten.

Als Fahranfänger erwarten ihn darüber hinaus voraussichtlich eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre und ein kostenpflichtiges Aufbauseminar.