Österreich

18-Jähriger geht für sein Neonazi-Chatforum in Haft

Heute Redaktion
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Bild: Symbolfoto

Zwölf Monate Haft, davon ein Monat unbedingt, lautet am Landesgericht Salzburg am Donnerstagabend das Urteil gegen einen 18-jähriger Salzburger wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der 18-Jährige, der laut Urteil auch Bewährungshilfe und eine Psychotherapie in Anspruch nehmen sowie seinen Schulabschluss nachholen muss, wurde außerdem wegen Körperverletzung sowie schweren gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt. Er hatte laut Anklage ein rechtsextremes Internetforum auf Skype betrieben. Der Titel des Chatforums lautete "Nationaler Widerstand und wahre Nationalsozialisten".

Dort seien zahlreiche Videos und Musikbeiträge einschlägigen Inhalts versendet worden, wird dem 18-Jährigen angelastet. Zudem soll er mit einem 20-Jährigen auf eine Glasscheibe der Volksschule Faistenau (Flachgau) "Juden raus" und ein Hakenkreuz gesprayt haben. Das Chatforum soll der Angeklagte auch für betrügerischer Zwecke genutzt haben: Er bot rechtsextrem Gesinnten NS-Utensilien wie Anstecknadeln und Wappen an, obwohl er diese Gegenstände gar nicht besessen habe.

Zimmertüre mit NS-Symbolen beschmiert

In zahlreichen Fällen sei es aber beim Versuch geblieben. Ein Internetuser habe tatsächlich 25 Euro bezahlt, hieß es in der Anklageschrift. Außerdem soll der Bursch im März 2013 auf die Zimmertüre eines Bekannten Hakenkreuze, SS-Runen und den Schriftzug "Hitler" geschmiert und am 14. Juli 2013 vor einem anderen Jugendlichen den Hitlergruß demonstriert haben. Weiters wurde er auch wegen Körperverletzung angeklagt.

Im am Dienstag begonnenen Prozess distanzierte sich der 18-Jährige von seiner Gesinnung als "wahrer Nationalsozialist". Das sei damals "Jugendkultur" in seiner Gemeinde gewesen, jetzt sei er ein "Aussteiger". Einem zweiten Beschuldigten, der als Beitragstäter angeklagt war, wurde vom Richter nur eine einfache Sachbeschädigung zur Last gelegt. Der junge Mann muss im Rahmen einer Diversion 30 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

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