Österreich

18 Monate bedingte Haft für NS-Postings

Heute Redaktion
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Ein 32-jähriger wurde vom Landesgericht St. Pölten nicht rechtskräftig zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt. Er hatte im Jahr 2012 im Rahmen von Postings und Fotos auf Facebook gegen das NS-Verbotsgesetz verstoßen. Vor Gericht bestritt er, ein Neonazi zu sein.

Ein 32-Jähriger wurde vom Landesgericht St. Pölten nicht rechtskräftig zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt. Er hatte im Jahr 2012 im Rahmen von Postings und Fotos auf Facebook gegen das NS-Verbotsgesetz verstoßen. Vor Gericht bestritt er, ein Neonazi zu sein.

Der Mann hatte im Jahr 2010 einschlägige Fotos, Aussagen und Bilder seines mit NS-Symbolen verzierten Autos gepostet. Er wurde von einem Schwurgericht zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt. Er nahm die Strafe an, der Staatsanwalt erbat Bedenkzeit - das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Facebook-Gruppe "Nationaler Widerstand"
Vor den Postings, die den 32-Jährigen vor Gericht brachten, war er bereits einmal von der Plattform gesperrt worden, weil er eine Gruppe mit dem Namen "Nationaler Widerstand" gegründet haben dürfte. Die Aufkleber auf dem Pkw hatte auch ein Polizist entdeckt, dem Beschuldigten geraten, sie zu entfernen, und ihm gesagt, dass diese "hart an der Grenze, aber nicht strafbar" seien. Damit hatte der Beamte auch recht, so Staatsanwalt Patrick Hinterleitner.

Mit dem Posten der Fotos habe er die Symbole aber einer größeren Öffentlichkeit zugänglich gemacht und sich sozusagen propagandistisch betätigt. "Entscheidend ist, was man nach außen richtet", betonte der Vertreter der Anklage in seinem Plädoyer. Auch für die innere Einstellung des Mannes habe es nach Meinung Hinterleitners genug Indizien gegeben. "Neonazis laufen nicht unbedingt 'Heil Hitler' rufend und Hakenkreuzfahnen schwingend durch die Gegend, sondern sie verwenden Synonyme", wandte er sich an die Geschworenen.

Staatsanwalt: "Kaufen Sie sich ein Geschichtsbuch"
Zahlreiche dieser Symbole habe der Beschuldigte verwendet - die Behauptung, nicht gewusst zu haben, was diese bedeuteten, sei unglaubwürdig: Es müsste sich schon um "erstaunlich viele Zufälle" handeln, dass ihm immer genau das gefallen habe, was auch in NS-Kreisen verwendet werde. Zum Schluss empfahl er dem 32-Jährigen: "Kaufen Sie sich ein Geschichtsbuch und lesen Sie nach, was wirklich passiert ist", Leute wie er seien nämlich der Grund, "warum die 'braune Suppe' nicht austrocknen" wolle.

Wenn er gewusst hätte, "was da rauskommt", hätte er das nicht gemacht, hatte der Angeklagte noch in seinen Schlussworten beteuert. Auch sein Verteidiger hatte keinen Verurteilungsgrund gesehen. Viele Symbole seien von den Nationalsozialisten missbraucht worden, weil einem einzelne gefallen, sei man noch kein Neonazi, hatte er argumentiert. Und: "Nicht jede Dummheit ist strafbar." Die Geschworenen folgten aber der Anklageschrift.

Richterin: Angeklagter "nicht schuldeinsichtig"
Auch die Richterin führte aus, dass der Mann "überhaupt nicht schuldeinsichtig" gewesen sei und sich "nur in Schutzbehauptungen geflüchtet" habe. Sein "Geständnis" sei daher nicht mildernd zu sehen, sondern nur sein ordentlicher Lebenswandel - weshalb die Haft bedingt nachgelassen werde.