Österreich

18 Monate Haft für Crash mit Totem mit 2,5 Promille

Heute Redaktion
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Bild: FF Voitsberg

Weil er stark alkoholisiert einen Autounfall verursacht hatte, bei dem sein bester Freund starb, ist ein Weststeirer am Donnerstag zu einer unbedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Der 23-Jährige hatte laut Gutachter mindestens 2,52 Promille Alkohol im Blut gehabt. Er war geständig, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Weil er stark  alkoholisiert einen Autounfall verursacht  hatte, bei dem sein bester Freund starb, ist ein Weststeirer am Donnerstag zu einer unbedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Der 23-Jährige hatte laut Gutachter mindestens 2,52 Promille Alkohol im Blut gehabt. Er war geständig, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am Stefanitag des Vorjahres traf sich der Weststeirer mit einem Freund. Die beiden feierten beim Landjugendfest in Edelschrott bis in der Früh und tranken auch einiges. Gegen 7.00 Uhr wollte der 23-Jährige seinen Freund heimfahren. Alkoholisiert und viel zu schnell unterwegs kam der junge Lenker von der Fahrbahn ab und krachte gegen eine Garage. Der Beifahrer - beide Männer waren nicht angeschnallt - flog aus dem Auto und geriet unter den Wagen. Er starb, während der Lenker nur leicht verletzt wurde.

Bereits Unfall unter Alkohol gehabt

"Ich hab' nie vorgehabt, zu fahren", rechtfertigte sich der Angeklagte, der sich von Anfang an schuldig bekannt hatte. "Alkoholisiert Autofahren ist nicht gut", wusste er selbst, dürfte das aber schon vor dem folgenschweren Unfall nicht beherzigt haben. Ihm wurde nämlich schon einmal wegen eines ähnlichen Unfalls - ebenfalls 2,5 Promille, aber der Beifahrer nur leicht verletzt - für acht Monate der Führerschein entzogen. Geholfen hat es anscheinend nichts, denn erneut setzte er sich betrunken ans Steuer.

"Es war der größte Fehler meines Lebens", so der Beschuldigte. Weil es schon die zweite derartige Tat und die Alkoholisierung so hoch war, verhängte Richter Gernot Patzak eine zur Gänze unbedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Der Führerschein ist diesmal für 30 Monate weg. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit.