Das Drama im Merkur-Supermarkt Krems, bei dem ein 14-Jähriger durch eine Kugel aus einer Polizeiwaffe starb: Heute wurde der Komplize (17) des Getöteten zu 18 Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Im Prozess nach dem Supermarkteinbruch in Krems (Niederösterreich), bei dem im August ein 14-Jähriger von einem Polizisten erschossen worden war, ist sein Komplize Roland T. heute zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl er als auch ein weiterer, 28-jähriger Angeklagter hatten sich bei dem Prozess am Landesgericht Korneuburg vor dem Schöffensenat schuldig bekannt. Der ältere Mittäter wurde ebenfalls zu 18 Monaten verurteilt, davon sechs Monate unbedingt. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Ein 14-Jähriger war in dem Supermarkt durch eine Kugel aus einer Polizeiwaffe getötet worden.
Finanzprobleme
Motiv waren finanziellen Schwierigkeiten, verwies Staatsanwalt Friedrich Kutschera darauf, dass beide keiner Arbeit nachgingen. Der 17-Jährige hatte im Vorjahr nach einem Streit mit seiner Mutter, die ihn aus der Wohnung wies, vorübergehend beim 28-Jährigen im Bezirk Krems gewohnt.
Kurze Befragung
Nach kurzer Befragung der Angeklagten war das Beweisverfahren nach einer Stunde beendet. Kutschera verwies in seinem Schlussvortrag darauf, dass die einschlägigen Vorstrafen beim 17-Jährigen sowie die Wiederholung der Straftaten erschwerend zu werten seien. Um 10:20 Uhr zog sich der Schöffensenat zur Urteilsberatung zurück.
Beute: Getränke und Süßigkeiten
Die Verteidiger betonten, dass einerseits beide geständig seien. Auch der insgesamt entstandene Schaden sei gering. In der Anklage waren zwei vollendete und zwei versuchte Einbrüche aufgelistet, die die Beschuldigten gemeinsam begingen. Bei den beiden Einbruchsdiebstählen erbeuteten sie Getränke und Süßigkeiten.
Durchschuss
Der 17-Jährige habe beim Einbruchsversuch in den Supermarkt einen Durchschuss durch beide Beine erlitten und musste den Tod seines besten Freundes miterleben. "Mein Mandant ist schon bestraft", betonte sein Anwalt. Um zu begreifen, dass sein Leben so nicht weitergehen kann, sei kein Widerruf vorangegangener Strafen notwendig und eine Freiheitsstrafe "im unteren Bereich" ausreichend.