Der „Spaziergang“ in Wiener Neustadt im Herbst 2020 war eine der ersten Kundgebungen gegen die Coronavirus-Schutzmaßnahmen. Die Anführerin zog mit 20 Gleichgesinnten in Schutzanzügen aus Plastik, die Gesichter mit Phantommasken verhüllt und unter Lautsprecherdurchsagen durch die Straßen.
Diese Versammlung war nicht angemeldet und wurde auf Aufforderung der einschreitenden Polizei auch nicht aufgelöst. Gegen die Bestrafung durch die Landespolizeidirektion hat Jennifer Klauninger Berufung eingelegt.
Am Landesverwaltungsgericht wurde die rechtskräftige Strafe bestätigt – nach zwei Tagen Verhandlung, wie der „Kurier“ berichtete. Am letzten Tag blieb die Angeklagte fern, weil sie beim von der Polizei geräumten Protestcamp der Coronavirus-Maßnahmengegner in Wien war. Es gilt die Unschuldsvermutung.