Wien

19-Jährige in Wien missbraucht und tot – jetzt Anklage

Eine 19-Jährige wurde in Wien mutmaßlich missbraucht und nach ihrem Tod einfach liegen gelassen. Nun steht die Anklage gegen einen 17-Jährigen.
Rene Findenig
21.07.2023, 16:16
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Der Fall hatte im Dezember 2022 die Bundeshauptstadt erschüttert: Am ersten Dezember-Wochenende fanden Mieter eine leblose junge Frau im Stiegenhaus eines Objekts in Wien-Döbling. Notarzt und Rettungssanitäter kämpften um das Leben der 19-Jährigen – leider vergeblich. Die Polizei nahm Ermittlungen auf und kam auf die Spur einer grausigen Geschichte. Demnach soll ein 17-Jähriger an diesem Wochenende eine Drogen-Party in seiner Wohnung gefeiert haben.

Nach einer durchfeierten Nacht mit Freunden und Bekannten soll am Sonntag die 19-Jährige dazugestoßen sein – die der Gastgeber bis dahin nicht gekannt haben soll. Ob die Frau schon zuvor Kontakt mit Drogen hatte, ist nicht geklärt – dem Gastgeber wird allerdings vorgeworfen, der jungen Frau reichlich Substanzen gereicht zu haben. So viel, dass die Frau schließlich bewusstlos geworden sei, so die Polizei.

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Ansprechpartner im Fall von Gewalt

Frauenhelpline: 0800 222 555

Wiener Interventionsstelle/Gewaltschutzzentrum: 0800 700 217

Opfer-Notruf: 0800 112 112

Notruf des Vereins der Wiener Frauenhäuser: 05 77 2

Leblosen Körper einfach abgelegt

Statt die Rettung zu rufen, soll der 17-Jährige die 19-Jährige aber sexuell missbraucht – und sich dann schlafen gelegt haben. Am Montagmorgen soll der 17-Jährige schließlich (spätestens) festgestellt haben, dass die 19-Jährige keine Lebenszeichen mehr von sich gab. Grund dürfte laut Obduktion eine Überdosis gewesen sein. Doch der nächste Vorwurf: Auch da soll der junge Mann nicht Alarm geschlagen haben, sondern die 19-Jährige im Stiegenhaus abgelegt haben.

Nun hat die Staatsanwaltschaft Wien Anklagen gegen den 17-Jährigen erhoben – der Verdacht lautet auf sexuellen Missbrauch einer wehrlosen Person und Imstichlassen einer Verletzten mit Todesfolge. Der 17-Jährige sitzt seit dem Vorfall in Untersuchungshaft, wegen des mutmaßlichen Missbrauchs drohen bis zu zehn Jahre, wegen des mutmaßlichen Imstichlassens bis zu drei Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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