Tod in Gefängnis

19-Jähriger getötet – jetzt gibt es Aufklärungsbedarf

Nach dem Tod eines 19-Jährigen in der Justizanstalt Klagenfurt prüft die Volksanwaltschaft nun die Hintergründe des Falls.
Österreich Heute
04.09.2026, 22:15
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Nach dem mutmaßlichen Mord an einem 19-Jährigen in der Justizanstalt Klagenfurt rückt jetzt die Unterbringung des tatverdächtigen Jugendlichen in den Fokus. Die Volksanwaltschaft hat am Mittwoch von sich aus ein Prüfverfahren eingeleitet, das berichtet der ORF.

Grund dafür sind Informationen über mögliche psychische Probleme des 17-jährigen Mordverdächtigen. Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP) sieht deshalb "dringenden Aufklärungsbedarf".

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"Zu prüfen wird insbesondere sein, wann den Hinweisen auf psychische Beeinträchtigung nachgegangen wurde und ob es einer besonderen Form der Unterbringung bedurft hätte", sagte Schwarz gegenüber der APA.

Seit 7. August gemeinsam in einer Zelle

Das spätere Opfer und der 17-Jährige waren seit 7. August gemeinsam in einem Zwei-Personen-Haftraum der Justizanstalt Klagenfurt untergebracht. Der 19-Jährige saß nach Eigentumsdelikten in Strafhaft.

Der Jüngere war hingegen wegen Tatbegehungsgefahr in Untersuchungshaft genommen worden. Ihm wurden gefährliche Drohungen und eine versuchte Brandstiftung vorgeworfen. Er soll in seinem familiären Umfeld Angehörige mit dem Tod bedroht haben.

17-Jähriger gestand tödliche Attacke

Bei seiner Einvernahme gestand der Jugendliche, seinen Zellengenossen im Zuge eines Streits zunächst bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Danach soll er dem 19-Jährigen tödliche Schnitte am Hals zugefügt haben.

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Nach seiner Festnahme soll es Hinweise auf psychische Auffälligkeiten und womöglich eine Erkrankung des 17-Jährigen gegeben haben. Ein psychiatrisches Gutachten wurde in Auftrag gegeben.

"Es fehlt an allen Ecken und Enden an Fachkräften"

Schwarz sieht laut APA  bei der Betreuung psychisch kranker Menschen im Strafvollzug grundsätzliche Probleme. Es zeige sich einmal mehr, "dass die heimischen Justizanstalten für die Unterbringung und Betreuung von psychisch Kranken nicht adäquat ausgestattet sind".

Gegenüber dem ORF Kärnten wurde die Volksanwältin noch deutlicher: "Es gibt Fälle, wo es um schwere psychiatrische Fälle geht, die definitiv in einer Justizanstalt nichts verloren haben. Die gehören entweder in ein forensisch-therapeutisches Zentrum oder in die Psychiatrie. Und auch bei psychisch Kranken gibt es wesentlich Luft nach oben. Es fehlt an allen Ecken und Enden an Fachkräften. Die Justizwachebeamtinnen und -beamten tun ihr Bestes, aber das ist halt nicht genug, weil die Ausbildung nicht dementsprechend ist. Da braucht es Fachpersonal und da krankt es tatsächlich."

Bereits im März hatte die Volksanwaltschaft einen Schwerpunktbericht zur Versorgung psychisch erkrankter Menschen im Strafvollzug vorgelegt. Das nun eingeleitete Prüfverfahren soll klären, wie im konkreten Fall mit den Hinweisen auf eine mögliche psychische Beeinträchtigung des 17-Jährigen umgegangen wurde.

{title && {title} } red, {title && {title} } 04.09.2026, 22:15
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