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19-Jähriger fährt Miet-Lamborghini zu Schrott

Auf der Autobahn A13 verunfallte ein 19-Jähriger mit einem Miet-Lamborghini. Dem Neulenker drohen saftige Rechnungen.

Heute Redaktion
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Der Lamborgini crashte in die Leitplanke
Der Lamborgini crashte in die Leitplanke
Bild: Polizei

Für den 19-jährigen Junglenker wurde der Traum zum Alptraum: Mit einem gemieteten Lamborghini Huracan Cabrio wollte er eine Spritztour auf der A13 bei Türbbach machen. Dabei schrottete er bei einem Überholmanöver nicht nur den rund 200.000 Euro teuren Luxus-Wagen, er beschädigte überdies den Pkw eines 34-Jährigen. Der Schaden am Sportwagen muss noch von Experten beziffert werden. Rechnet man den Schaden an der Leitplanke und am Fahrzeug des 34-Jährigen dazu, dann drohen theoretisch Kosten von umgerechnet 250.000 Euro.

Rückgriff ist möglich

Dabei übernimmt die obligatorische Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung Schäden bei Dritten, wie Jürg Thalmann, Sprecher der Mobiliar, erklärt. In diesem Fall sind dies der Schaden am Wagen des 34-Jährigen und an der Leitplanke. Zum vertraglich vereinbarten Selbstbehalt könnten hier für den 19-Jährigen rasch noch weitere Kosten anfallen. Nämlich dann, wenn die Justizbehörden zum Schluss kommen, dass er grobfahrlässig gehandelt hat. "Bei Grobfahrlässigkeit ist ein Rückgriff möglich", so Jürg Thalmann. Das gilt übrigens auch für die Kaskoversicherung, die für den Schaden am Unfallfahrzeug aufkommt.

Rückforderungen von 25 Prozent der Kosten sind laut Experten keine Seltenheit, wobei Thalmann betont, dass man auch die wirtschaftliche Lage eines Betroffenen berücksichtige: "Man will niemanden in den Ruin treiben." Versicherungen würden unterscheiden, ob sie es mit einem Millionär oder einem Lehrling zu tun haben.

Und auch der Vermieter des Luxus-Mobils ist nicht aus dem Schneider, wie Jürg Thalmann erklärt: "Sollte sich nach einem Unfall herausstellen, dass auch die Vermietung eines solchen Fahrzeugs grobfahrlässig war, muss der Halter mit Leistungskürzungen bei der Kaskoversicherung rechnen."

Vorsicht bei Neulenkern

In der Branche sorgt die Vermietung des Lamborghini an den Teenager für Diskussionen und Kopfschütteln. "Der junge Mann hat definitiv ein gröberes Problem", sagt stellvertretend Philipp Hafner von Swiss Elite Cars. Bei ihm komme erschwerend hinzu, dass er sich in der Probezeit für Neulenker befindet. "Bei Junglenkern sind wir deshalb besonders vorsichtig", so Hafner. Generell halte man sich an die Regel, dass niemand mit weniger als drei Jahren Fahrerfahrung einen Sportwagen bekomme. Hafner: "Es gibt aber immer wieder Vermieter, die Sportwagen auch an 18-Jährige abgeben." (slo)