Österreich

2.200 Euro Strafe für Chef wegen 11 Minuten

Heute Redaktion
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Ein Bauunternehmer im Mühlviertel muss 2.200 Euro Strafe zahlen, weil er einen neuen Mitarbeiter um ganze elf Minuten zu spät bei der Sozialversicherung angemeldet hat. Jetzt fordert die Kammer eine Gesetzesänderung.

Montag 7 Uhr: Der neue Mitarbeiter will seinen Dienst in der Baufirma antreten. Am Freitag zuvor hatte der einen Steuerberater gebeten, ihn bei der Sozialversicherung anzumelden. Wegen einer kleinen Unklarheit  wartete der Steuerberater das Wochenende ab und meldete den Mitarbeiter dann am Montag um 7.11 Uhr an - laut Gesetz um genau elf Minuten zu spät.

Drei Monate später bemerkte die Finanzpolizei den Fehler. Fast 2.200 Euro Geldstrafe oder fast 150 Stunden Gefängnis wurden dem Firmenchef aufgebrummt, wie der ORF berichtet. Der wandte sich an die Wirtschaftskammer, die den Fall vor das Landesverwaltungsgericht brachte.

Das Gericht minderte die Strafe auf 1.100 Euro oder 73 Stunden Haft. Der Unternehmer hat die Strafe bereits gezahlt. Die Wirtschaftskammer forder, das betreffende Arbeitsgesetz zu ändern.

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