Wirtschaft

2,5 Jahre Haft für Ex-Hypochef Kulterer

Heute Redaktion
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Die früheren Manager der Hypo Alpe-Adria Bank Wolfgang Kulterer und Gert Xander sind am Freitag von einem Schöffensenat des Klagenfurter Landesgerichts der Untreue schuldig gesprochen worden. Kulterer bekam zweieinhalb, Xander zwei Jahre Haftstrafe.

Die beiden Männer hatten die Bank im Jahr 2005 mit einem unbesicherten Zwei-Millionen-Kredit an die marode Fluglinie Styrian Spirit wissentlich geschädigt, stellte das Gericht fest. Der Hypo wurden die zwei Millionen Euro plus Zinsen als Schadenersatz zugesprochen. Die Verteidiger, die Freisprüche gefordert hatten, kündigten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.

Der Staatsanwalt wie der Privatbeteiligtenvertreter gaben keine Erklärung ab. Die Urteile sind somit nicht rechtskräftig. Die Rechtsfrage sei schon vom Obersten Gerichtshof geklärt worden, sagte Richter Christian Liebhauser-Karl nach der Urteilsverkündung. Eine Kreditvergabe an ein insolvenzgefährdetes Unternehmen gänzlich ohne Sicherheiten stelle den objektiven Tatbestand der Untreue dar.

Wer wusste wieviel?

Nun sei zu prüfen gewesen, ob zum Zeitpunkt der Kreditvergabe die handelnden Personen über die Insolvenzgefährdung Bescheid gewusst hätten, führte der Richter aus. Für ihn war hier eine geschlossene Indizienkette gegeben: Die Styrian Spirit habe von Beginn an nur Verluste erwirtschaftet. Es seien Zahlen vorgelegen, die alle gehabt hätten, sagte er. Bereits zum Zeitpunkt, als über einen Einstieg des Landes Kärnten bei der Fluglinie verhandelt wurde, sei klar gewesen, dass eine weitere Kapitalzufuhr notwendig sein würde.

Für Spitzenmanager wie die Angeklagten habe es an der Entwicklung der Unternehmenszahlen erkennbar sein müssen, dass diesem Unternehmen die Insolvenz drohe, meinte Liebhauser-Karl. Dass andere Unternehmer ebenfalls in das Unternehmen investierten, habe nichts an dieser Tatsache geändert.

Kulterer war für Kreditvergabe nicht zuständig

Kulterer habe in die Kreditvergabe eingegriffen, obwohl er nicht zuständig gewesen sei, führte Liebhauser-Karl aus. „Warum beauftragen Sie einen Gutachter zu überprüfen, ob es Sinn für das Land macht, bei der Fluglinie einzusteigen?“ fragte er. Das zeuge von Wissen und Interesse. Und wenn man die verschiedenen Gutachten „nicht nur anschaut, um den eigenen Standpunkt zu belegen, waren sie sehr, sehr kritisch“, meinte er. Für das Gericht bestand kein Zweifel, dass zum Schaden der Bank ein politischer Wille umgesetzt worden sei.

Die Verteidiger hatten in ihren Plädoyers gesagt, dass das Beweisverfahren keine Schuld der Angeklagten ergeben hätte. Die Vergabe von Blankokrediten an Landesgesellschaften sei damals üblich gewesen. Beide hätten überdies kein Motiv gehabt, die Bank zu schädigen.

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