Österreich

2,5 Jahre Haft für Geisterfahrer!

Heute Redaktion
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Bild: Fritz Schaler

Aus Angst vor einer Verkehrskontrolle hatte ein 33-Jähriger im August einfach auf der A22 gewendet und zahlreiche Menschenleben gefährdet. Jetzt stand der Mann in Korneuburg vor Gericht. Das harte Urteil: 30 Monate Freiheitsentzug wegen Gemeingefährdung.

Betrunken und mit gestohlenen Kennzeichen am Wagen war ein 33-Jähriger im August auf der A22 unterwegs gewesen. Die Polizei wollte den Alko-Lenker aus dem Verkehr ziehen. Aus Angst vor der Exekutive drehte der Mann einfach um und wurde zum Geisterfahrer.

Vor Gericht in Korneuburg zeigte sich der 33-Jährige geläutert: „Ich mache Therapie.“ Unfall baute der Mann auf seiner Wahnsinnsfahrt zwar keinen, weil er aber nachweislich zumindest neun Menschenleben gefährdet hatte, fiel die Strafe recht streng aus: 2,5 Jahre Haft wegen Gemeingefährdung und anderer Delikte (nicht rechtskräftig).