Österreich

2.800 Euro Strafe für eine Autofahrt zum Arbeitsplatz

Wieder macht eine saftige Corona-Strafe der Polizei die Runde. Im Mühlviertel wurden vier Männer am Weg zum Arbeitsplatz aufgehalten und abgestraft.

Heute Redaktion
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Bei den vier Männern handelt es sich laut "Krone" um Mitarbeiter der Voest, die am Weg zu ihrem Arbeitsplatz waren und dabei eine Fahrgemeinschaft bildeten. Sie sollen von der Polizei aufgehalten und jeweils mit 700 Euro wegen Verstoßes gegen die Corona-Beschränkungen abgestraft worden sein. Macht insgesamt 2.800 Euro Strafe für eine Fahrt zum Arbeitsplatz.

Betriebsrat wandte sich an Mitarbeiter

"Fahrgemeinschaften sind nach wie vor, entgegen den kursierenden Gerüchten, zulässig!", heißt es dagegen laut Bericht vom Betriebsrat der Voest an die Mitarbeiter. Die Verunsicherung ist allerdings groß: Erst hieß es offenbar von der Bezirksbehörde, der Mindestabstand von einem Meter sei im Auto hinfällig, wenn Schutzmaske und Handschuhe getragen werden.

Fahrgemeinschaft erlaubt, aber kaum möglich

Nun heißt es vom Land Oberösterreich: Fahrgemeinschaften seien zulässig, wenn der Mindestabstand eingehalten wird, der Mund- und Handschutz sei zusätzlich empfohlen. Für Fahrgemeinschaften bedeutet das wohl, dass Fahrten im Auto nicht zulässig sind, denn da kann der Mindestabstand von einem Meter kaum eingehalten werden. Möglich wäre es demnach mit Kleinbussen oder Transportern.