Österreich

2 Asylwerber frei: Oberster Gerichtshof jetzt am Zug

Die Staatsanwaltschaft legte gegen den Freispruch von 2 Flüchtlingen Nichtigkeitsbeschwerde ein. Doch was heißt das und wie geht es weiter?

Heute Redaktion
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Großes Unverständnis in den sozialen Medien und auf „Heute.at" nach dem Freispruch für zwei Asylwerber am Dienstag in St. Pölten, 88 % der Leser (Stand bei 3.000 Teilnehmer) hielten das Urteil für völlig falsch, 6 % für eher falsch.

OGH am Zug

„Für die 15-Jährige ist das ein Drama. Sie und die Mutter haben nach dem Urteil nur geweint", so Opfer-Verteidiger Ewald Stadler. Seine Hoffnung liegt jetzt beim Obersten Gerichtshof. Denn nach der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwältin, entscheidet in den nächsten Monaten ein Richtersenat am Obersten Gerichtshof, ob die Freisprüche im Sinne der freien Beweiswürdigung in Ordnung gehen oder nicht.

Kippt der OGH das Urteil, heißt das: Zurück zum Start unter einem neuen Schöffensenat in St. Pölten. „Ob dann die beiden Flüchtlinge (ein Asylwerber, ein subsidär Schutzberechtigter) überhaupt noch im Land sind, bezweifle ich. Wogmöglich nehmen sie auch neue Identitäten an. Dennoch wäre ein Schuldspruch, auch in Abwesenheit des Duos, wichtig für die Ansprüche des Mädchens. Denn sonst bleibt die Familie auf den Therapiekosten sitzen", so Ewald Stadler.

FP-Landesrat Gottfried Waldhäusl sprach gar von einem Skandalurteil: „Zuerst das Kippen der Mindestsicherungslösung in NÖ, jetzt dieses Urteil. Es sieht so aus, als wären unsere Landsleute vor der Justiz benachtteiligt gegenüber Zuwanderern." ("Heute" berichtete) (Lie)