Österreich

2. Drogen-Fahrt: Warum ist dieser Raser nicht in Haft?

Heute Redaktion
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Mit über 191 km/h über die A23.
Mit über 191 km/h über die A23.
Bild: privat

Mit 191 km/h und unter Drogen raste ein Wiener (27) über die A23 – "Heute" berichtete. Drei Tage später wurde er nun erneut gestoppt. Wieder war der Autonarr auf Drogen. In Haft ist er nicht.

Adis B. steht auf "Gras" und auf seinen Audi A5. Führerschein hat er keinen – und auch Null Respekt vor dem Staat: Laut eigenen Aussagen, sind ihm Gesetze "sch...egal", für Polizisten hat er nur Verachtung über.

Am Sonntag soll er mit 191 km/h über die A23 gerast sein. Erst als ihn eine Polizeistreife in der Schödlbergergasse (Donaustadt) rammte, war Schluss. Bei der Festnahme soll er versucht haben, die Beamten zu treten.

Grenzen des Rechtsstaats

Am Mittwoch wurde B. in der Aderklaaer Straße (Floridsdorf) erneut gestoppt. Wieder hatte er laut Polizei Drogen konsumiert, wieder waren die Kennzeichen auf seinem Audi gestohlen. Den Führerschein hat er noch immer nicht. Außerdem seien ihm inzwischen acht Fälle von Tankbetrug nachgewiesen worden. Wieder Anzeige auf freiem Fuß.

Wie kann das sein? Die Delikte der ersten Drogen-Fahrt (Gefährdung der körperlichen Sicherheit, Widerstand, etc.) rechtfertigten keine Haft, die Strafandrohnung war mit drei Monaten zu gering, entschied ein Polizeijurist.

"Liegt kein Haftgrund vor"

"Bei seiner zweiten Fahrt beging er 'nur' Verwaltungsübertretungen – auch hier liegt kein Haftgrund vor", erklärt Polizeisprecher Daniel Fürst.

Muss B. erst jemanden totrasen? "Die Ermittlungen laufen noch. Aber dieser Fall zeigt die Grenzen des Rechtsstaats auf", so Fürst.