Österreich

2 Jahre bedingt für Missbrauch einer Achtjährigen

Heute Redaktion
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Bild: DPA

Der 69-jährige Pensionist wurde am Donnerstagnachmittag von dem Salzburger Schöffensenat wegen Vergewaltigung und wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Achtjährigen schuldig gesprochen. Der bisher unbescholtene Angeklagte erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Zudem wurde eine Weisung zur Psychotherapie erteilt.

Der bisher unbescholtene Angeklagte war Untermieter im Haus der Familie des mutmaßlichen Opfers im Flachgau. Die Mutter erzählte, dass der 69-Jährige öfters mit ihrem sechsjährigen Sohn und ihrer achtjährigen Tochter im Garten gespielt hätte. Die Großmutter des Mädchens habe dann im August 2013 unsittliche Berührungen des Mannes an der Achtjährigen bei der Hausbank beobachtet.

Angeklagter geständig

Den Aussagen der Achtjährigen zufolge gab es solche Vorfälle auch im Pool. Die Verfahrenshelferin des Pensionisten bezeichnete die Anklage allerdings als "überschießend". Es sei weder zu einem Beischlaf noch zu einer dem Beischlaf gleichzusetzenden Handlung oder zu einer Nötigung oder gefährlichen Drohung gekommen. "Trotzdem ist er geständig, dass er am Opfer geschlechtliche Handlungen vorgenommen hat."

"Habe sie berührt"

Im Laufe der Verhandlung relativierte der Pensionist, der nach der Anzeige einen Suizidversuch begangen hatte, seine Aussage. "Als ich sie berührt habe, habe ich sie nicht festgehalten." Hinter den Spielereien sei auch kein sexuelles Kalkül gestanden, erklärte der 69-Jährige.