Österreich

2 neue Erlässe: Parken vor Gericht jetzt doch erlaubt

Heute Redaktion
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Ab 1. Oktober hätten Anwälte, Zeugen und Gutachter ein Parkproblem bei Gerichtsterminen gehabt. Denn: Parken wäre nur noch für Beamte erlaubt. Das Ministerium besserte den Erlass nach.

Groß war der Ärger bei vielen Rechtsanwälten und Gerichtsbediensteten: „Ab 1. Oktober dürfen bundesweit auf Justizparkplätzen nur noch Justizbedienstete gegen Entgelt (!) stehen. Der Rest (Anwälte, Zeugen, Privatpersonen, Gutachter) muss ausweichen", lautete der der Erlass des Justizministeriums.

Am Gericht Korneuburg etwa wäre es zu großen Problemen gekommen („Heute" berichtete).

Jetzt hat das Justizminsterium zwei Erlässe nachgereicht: Behinderte zahlen nichts und Rechtsanwälte, Gutachter usw. dürfen sehr wohl auf freien Stellplätzen (Anm.: alle Stellplätze, die eben nicht an Beamte vermietet werden) stehen. Britta Tichy-Martin vom Justizministerium dazu: "Es handelt sich um zwei klarstellende Erlässe." Ein hoher Beamter aus Korneuburg sieht dies etwas anders: "Das Ministerium hat nich mit soviel Aufschrei gerechnet, der Erlass wurde teilweise zurückgenommen bzw. nachgebessert." (Lie)