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2 Straftaten in 12 Stunden: Aber Täter läuft frei he...

Heute Redaktion
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Zuerst Drogen, dann Handy am "Ozean" gestohlen: Aber keine U-Haft!
Zuerst Drogen, dann Handy am "Ozean" gestohlen: Aber keine U-Haft!
Bild: Daniel Schreiner, kc

Ein junger Mann wurde binnen 12 Stunden mit 80 Gramm Drogen und dann beim Handy-Diebstahl erwischt. Die Polizei schnappte ihn, die Justiz ließ ihn frei.

Trotz einer aufrechten Festnahmeanordnung nach dem Fremdengesetz (negativer Asylbescheid) und zwei Straftaten in nur zwölf Stunden wurde ein Libyer nur auf freiem Fuß angezeigt.

Was war passiert? Der 17-Jährige wurde am Mittwoch am Bahnhof Gumpoldskirchen (Mödling) mit 80 Gramm Cannabis erwischt, von der Polizei mitgenommen – die Journal-Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt entschied: Anzeige auf freiem Fuß. Nur gut zwölf Stunden später musste die Exekutive zum Badesee Ozean in Guntramsdorf (Mödling) ausrücken, drei Rucksäcke fehlten. Ein Verdächtiger hatte ein Handy aus dem Rucksack – es war jener 17-Jährige vom Bahnhof. Aber: Wieder Anzeige auf freiem Fuß.

Schiefes Bild

Ein Staatsanwalt erklärt: "Beide Delikte sind bei einem 17-Jährigen keine Gründe für eine U-Haft. Und ein Haftbefehl nach dem Fremdengesetz ist wieder eine andere Sache."

„Ja, es macht ein schiefes Bild, aber U-Haftgründe lagen nicht vor.

Außerdem wird der minderjährige Libyer im Lager Traiskirchen gut betreut," so ein hoher Beamter. Nationalrat Christian Höbart (FP) ist indes verärgert: „Es reicht, so geht es nicht weiter. Die Justiz behindert und konterkariert die Arbeit der Polizisten. Und die Kriminellen grinsen den Beamten ins Gesicht." (Lie)