Österreich

2 Tote bei Abbiegemanöver - fahrlässige Tötung

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia/Symbolbild

Ein 27-jähriger Lkw-Fahrer, der am 8. Februar 2012 bei einem Abbiegemanöver in Wien-Favoriten drei Fußgängerinnen niedergestoßen hatte, was eine Zwölfjährige und eine 59 Jahre alte Frau das Leben kostete, ist im Bezirksgericht Favoriten zu sechs Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Zwei Monate sprach Richterin Ingrid Bernardini unbedingt aus, der Rest wurde dem Mann unter Setzung einer Probezeit auf Bewährung nachgesehen.

Bei der Strafbemessung wurden zwei Sorgfaltsverstöße - das Übersehen der Fußgängerinnen und das teilweise Überrollen der Frauen, nachdem diese bereits niedergestoßen worden waren -, sowie die mit zwei Toten und einer Schwerverletzten schweren Folgen erschwerend gewertet. Auch eine einschlägige Vorstrafe - der Lkw-Fahrer war mit 18 wegen einer Körperverletzung verurteilt worden - war zu berücksichtigen. Insofern sei die Strafe bei einem möglichen Strafrahmen von bis zu einem Jahr "nicht sehr streng", sagte die Richterin.

Verteidiger Rainer Rienmüller erbat Bedenkzeit, die Anklägerin gab keine Erklärung ab. Der Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung ist daher nicht rechtskräftig.

Übersah Frau mit Tochter

Der Lkw-Fahrer hatte auf der Kreuzung Raxstraße - Laxenburger Straße eine 40 Jahre alte Frau mit ihrer zwölfjährigen Tochter und eine 59-Jährige übersehen, als er bei Grünlicht rechts abbog. Wie der verkehrstechnische Sachverständige Fritz Huber in seinem Gutachten darlegte, erreichte der 13 Meter lange, tonnenschwere Lkw dabei eine Maximalgeschwindigkeit von 13 Stundenkilometern. Der Sachverständige konnte nicht ausschließen, dass die Ampel für die Fußgängerinnen bereits Rot zeigte, als diese die Straße überquerten.

Er könne sich nicht vorstellen, "wie das passiert ist", betonte der Angeklagte in seinem Schlusswort unmittelbar vor der Urteilsverkündung. Er fahre "normalerweise vorsichtig und konzentriert". Er wisse nicht, weshalb er die Frauen nicht gesehen habe.

"Es ist Grün geworden, dann sind wir losgegangen", hatte zuvor die Mutter des getöteten Mädchens im Zeugenstand geschildert. Sie habe dann mitansehen müssen, wie der Lkw ihre Tochter niederstieß. Sie habe verzweifelt versucht, das Kind unter dem Fahrzeug hervorzuziehen. Da sei das Fahrzeug noch einmal angefahren, habe sie ebenfalls zu Boden gestoßen, "und dann habe ich bemerkt, wie meine Beine durchtrennt werden."

Beine abgenommen

Der 40 Jahre alten Frau mussten in weiterer Folge infolge ausgedehnter Quetschungen an den Unterschenkeln beide Beine abgenommen werden. Erst nachdem sie aus der Intensivstation des AKH entlassen wurde, erfuhr sie, dass ihre Tochter den Unfall nicht überlebt hatte. Das Mädchen erlitt infolge des Zusammenstoßes eine tödliche Kopfverletzung, die laut gerichtsmedizinischem Gutachten aus dem Aufprall auf die Fahrbahn resultierte.

Die ums Leben gekommene 59-Jährige trug demgegenüber beim ersten Kontakt mit dem Lkw eine an sich nicht lebensbedrohliche Hüftverletzung davon. Sie wurde jedoch in weiterer Folge im Bereich der mittleren Rumpfregion überrollt. Sie hatte keine Überlebenschance.

"Es tut mir leid"

Beim Prozessauftakt am vergangenen Donnerstag hatte sich der Angeklagte bei den als Zuhörer anwesenden Angehörigen entschuldigt: "Es tut mir leid, was passiert ist, das schwere Unglück. Ich hoffe, dass Sie mir vergeben. Ich würde alles machen, um das ungeschehen zu machen." Er selbst hat laut seinem Anwalt infolge des Unfalls seinen Job aufgegeben, seine Freundin verloren und wird seit Monaten von Albträumen geplagt.