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2 Volksbegehren starten: Zu Demokratie & Kirche

Heute Redaktion
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Am Montag, 15. April, gehen das Volksbegehren "Demokratie Jetzt!" der Initiative MeinOE sowie das "Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien" an den Start. Die Eintragungswoche läuft bis Montag, 22. April, die letzten Eintragungslokale schließen an diesem Tag um 20 Uhr. Innerhalb von ein bis zwei Stunden sollte dann das vorläufige Endergebnis feststehen.

Am Montag, 15. April, gehen das Volksbegehren "Demokratie Jetzt!" der Initiative MeinOE sowie das "Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien" an den Start. Die Eintragungswoche läuft bis Montag, 22. April, die letzten Eintragungslokale schließen an diesem Tag um 20 Uhr. Innerhalb von ein bis zwei Stunden sollte dann das vorläufige Endergebnis feststehen.

Beim Demokratievolksbegehren, initiiert von Politik-Veteranen wie Erhard Busek (V) und Johannes Voggenhuber (G), geht es um eine Stärkung der direkten Demokratie, Ausbau des Persönlichkeitswahlrechts sowie die Bekämpfung von Korruption und Parteibuchwirtschaft. Auch die ehemalige LIF-Chefin Heide Schmidt steht dahinter.

Das Kirchenvolksbegehren will per (Verfassungs-)Gesetz kirchliche Privilegien bekämpfen und gegen Missbrauchsfälle vorgehen.

100.000 Unterschriften nötig

100.000 Unterschriften werden benötigt, damit ein Volksbegehren im Nationalrat behandelt werden muss. Die für die Einleitung mobilisierte Unterstützerzahl - zumindest ein Promille der Einwohnerzahl Österreichs, derzeit sind das 8.032 - wird dabei mitgerechnet. Bisher sind nur zwei der 35 Volksbegehren der Zweiten Republik an dieser Hürde gescheitert.

8 Tage fürs Eintragen

Die Eintragungslokale - in der Regel in Gemeinde- bzw. Bezirksämtern - haben von 15. bis 22. April täglich geöffnet, die Öffnungszeiten variieren allerdings. Die Mindestzeiten sind Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 16 Uhr, Samstag und Sonntag von 8 Uhr bis 12 Uhr (kann in Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohnern auf jeweils zwei Stunden verkürzt werden) und an zwei Werktagen zusätzlich bis 20 Uhr.

Mehr Infos .

Stimmberechtigt sind Österreicher, die mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraumes das 16. Lebensjahr vollendet haben. Eine Unterstützungsunterschrift kann nicht nur in der Hauptwohnsitz-Gemeinde, sondern per Stimmkarte auch in einer anderen Gemeinde geleistet werden. Auslandsösterreicher sind - ebenso wie in Österreich lebende EU-Bürger - nicht stimmberechtigt. Eine Eintragung vom Ausland aus ist nicht möglich.