Österreich

20 Jahre Haft für Mord an Opernball-Debütantin

Heute Redaktion
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Ein 22-jährige Jus-Student, der in der Nacht auf den 31. August 2011 seine Ex-Freundin Claudia L. erstochen hatte, ist am Dienstag im Wiener Straflandesgericht wegen Mordes zu einer 20-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Der Schuldspruch fiel einstimmig aus. Die Entscheidung des Schwurgerichts unter dem Vorsitz von Bettina Körber ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Günter Harrich meldete dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwältin legte Strafberufung ein.

Der 22-jährige Angeklagte hatte die 18-jährige Claudia L. in der gemeinsamen Wohnung in Wien-Margareten mit einem Küchenmesser getötet, indem er ihr 24 Stich- und 14 Schnittverletzungen zufügte. "Ich bekenne mich schuldig des Totschlags. Es tut mir leid, ich bereue, was geschehen ist", gab der Angeklagte zu Protokoll.

Nach außen hin heile Welt

Die jungen Leute waren seit Herbst 2009 ein Paar. Zunächst führten sie eine Wochenendbeziehung, da der gebürtige Kärntner in der Bundeshauptstadt studierte, während die Steirerin in ihrer Heimat noch die Schule beendete. Im Vorjahr zog sie zu ihm. Das Mädchen eröffnete als , fand eine Anstellung in einem Haubenlokal und hatte Aussichten auf einen Model-Vertrag.

Im selben Ausmaß, in dem sich für sie die Welt öffnete, reduzierte sich jedoch ihr Interesse an ihrem Freund. "Ihr hat er zu viel geklammert", stellte die Staatsanwältin fest. Im Juli lernte die 18-Jährige bei einem Kurzausflug nach Deutschland einen anderen Mann kennen. Zunächst zog sie sich von ihrem Freund zurück, schließlich erklärte sie die Beziehung für beendet.

Gespräch eskalierte schließlich

"Für mich ist eine Welt zusammengebrochen", schilderte der Student. Konsequent kehrte die 18-Jährige ihrem Ex-Freund allerdings nicht den Rücken. Sie blieb weiter bei ihm wohnen, versicherte, weiter mit ihm "gut befreundet" sein zu wollen. Wenn ihr langweilig war, rief sie ihn an und klagte, ihr sei "fad". Als sie den Führerschein machte, bat sie ihn, mit ihr zu lernen, wobei es wieder zu "Kuscheleien" kam.

Nachdem er ein paar Tage zuvor mit einem halbherzigen Selbstmordversuch versucht hatte, sie wieder zurückzugewinnen, habe sie ihn nun wissen lassen, er sei "kein Mann für mich", zitierte der Angeklagte seine Ex-Freundin. Sie habe ihm auch gestanden, mit dem anderen Mann in Deutschland geschlafen zu haben: "Ich war gedemütigt von ihr." Daraufhin habe er "leider das Messer geholt".

Von Anzahl der Verletzungen "erschreckt"

Die Anzahl der vom Gerichtsmediziner festgestellten Verletzungen hätten ihn "erschreckt", versicherte der 22-Jährige. Er könne sich maximal an drei Stiche erinnern. Zweifel an den Angaben des 22-jährigen Angeklagten nährte eine Freundin des Opfers. Bei ihr wollte Claudia L. in der Mordnacht übernachten. Beim Treffen in einem Lokal habe sie aber gemeint, der 22-Jährige "brauche sie".

In der Nacht erhielt die Kellnerin einen Anruf von Claudia L., die meinte, sie habe "eine Scheiß Angst".  Die Kellnerin forderte die 18-Jährige auf, sich in ein Taxi zu setzen und zu ihr zu kommen. Wenige Minuten später dürfte es zu der tödlichen Messerattacke gekommen sein. Der 22-Jährige soll versucht haben, die leblos vor ihm Liegende noch zu reanimieren. Doch jede Hilfe kam zu spät.

SMS an die Eltern

Dann ging der Jus-Student duschen, zog sich neue Kleider an und schickte Claudias Eltern eine SMS: "Es tut mir von Herzen leid. Ich bin psychisch krank. Ich habe eure Tochter Claudia ermordet." Im Anschluss teilte er seinem Vater mit: "Eines Tages verstehst du mich. Ich bin krank." Danach kontaktierte er die Polizei und ließ sich beim Eintreffen der Sicherheitskräfte unweit des Tatorts auf der Reinprechtsdorfer Straße widerstandslos festnehmen.

Laut psychiatrischem Gutachten liegen bei dem Angeklagten schizoide Persönlichkeitszüge vor, doch sind diese noch nicht derart deutlich ausgeprägt, dass bei ihm zum Tatzeitpunkt eine strafrechtlich relevante geistig-seelische Beeinträchtigung gegeben gewesen wäre. Laut Gutachten liegt beim Angeklagten Zurechnungs- und damit auch Schuldfähigkeit vor.