Österreich

20 Jahre Haft für Mord nach Party

Heute Redaktion
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Bild: Hertel Sabine

Sühne für den Gruselmord an Tanzlehrerin Ingrid Sch. (51): Dienstag erkannte auch der Oberste Gerichtshof den Unternehmer Helmut St. (40) für schuldig - und setzte seine Strafe noch hinauf.

Sühne für den Gruselmord an Tanzlehrerin Ingrid Sch. (51): Dienstag erkannte auch der Oberste Gerichtshof den Unternehmer Helmut St. (40) für schuldig – und setzte seine Strafe noch hinauf.

Ingrid Sch. war am 7. Juli 2013 auf dem Heimweg von einer Party im Tennisclub von Gmunden (OÖ) – kam aber nicht mehr bis zu ihrem Haus. Denn im Garten davor wurde die attraktive Tanzlehrerin vergewaltigt, entsetzlich am Kopf verletzt und blutend liegen gelassen. Zwei Tage später starb sie im Koma. Ermittler hatten rasch einen Verdächtigen im Visier: Unternehmer Helmut St. (40) war der Tennisbekanntschaft vom Fest gefolgt.

Später wusch er seine Bekleidung im See. Aufgrund massiver Indizien sprach ihn ein Schwurgericht ein Jahr nach der Tat schuldig: 18 Jahre Haft. St. ging empört gegen das Mordurteil in Berufung: "Wir hatten einvernehmlich Sex. Als ich ging, war sie unversehrt." Doch Mittwoch bestätigte der OGH den Schuldspruch und erhöhte die Strafe sogar noch auf 20 Jahre. St. vernahm das Urteil laut seinem Anwalt "fassungslos".