Österreich

20 Jahre Haft für Rache-Mord an Ex-Kollegen

Aus dem Hinterhalt erstach ein Mann im Dezember 2017 einen ehemaligen Arbeitskollegen. Am Mittwoch stand er vor Gericht.

Heute Redaktion
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Im Dezember 2017 tötete ein Mazedonier auf offener Straße einen ehemaligen Arbeitskollegen. Er hatte dem 33-jährigen Opfer und dessen Freundin aufgelauert, als sie unterwegs zum gemeinsamen Langos-Essen waren. Am Mittwoch wurde der Mazedonier deshalb wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt.

Laut Anklage wollte sich der Mann an dem Opfer rächen, mit dem er seit Jahren "in einem schwelenden Konflikt verhaftet war", wie die Staatsanwältin darlegte. Die beiden Männer hatten bei derselben Firma auf diversen Baustellen gearbeitet.

Bereits im Jahr 2008 kam es zwischen den beiden zu Handgreiflichkeiten, der Mazedonier soll den Kosovo-Albaner im Zuge einer tätlichen Auseinandersetzung mit einem spitzen Gegenstand gestochen haben.

Zufälliges Treffen – Prügelei – Mord

2011 musste der Mazedonier Österreich verlassen – sein Asylverfahren war negativ ausgegangen. Nachdem er in seiner Heimat geheiratet hatte, kehrte er 2016 mit seiner Ehefrau illegal zurück und arbeitete auf Baustellen. Mitte November 2017 begegnete er zufällig eines Morgens an der U-Bahn-Station Reumannplatz dem Kollegen. Es kam zu einer Prügelei, bei der der Mazedonier schwer verletzt wurde.

Tags darauf lauerte er dem 33-Jährigen und dessen Freundin zusammen mit einem unbekannten Komplizen in der Favoritenstraße auf. Als das Paar am Weg zum Langos-Essen war, fielen die Männer über das Opfer her und stachen ihn nieder. Er starb wenig später.

Nach Flucht im Kosovo ausgeforscht

Der Angeklagte hatte sich am Tag nach der Bluttat nach Mazedonien abgesetzt, konnte allerdings ausgeforscht und 2018 im Kosovo festgenommen werden. Seinen Komplizen, dessen Identität bisher nicht ermittelt werden konnte, gab der Mazedonier auch in seiner Verhandlung nicht preis.

Das Geschworenengericht verurteilte den Mazedonier zu 20 Jahren Haft. Erschwerend war "die besonders heimtückische und grausame Begehungsweise", wie die vorsitzende Richterin sagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(hos)