Österreich

20 Monate Haft für Kärntner Verkehrsrowdy

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Fotolia

Wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen sowie anderer Delikte ist am Montag ein 20 Jahre alter Kärntner am Landesgericht Klagenfurt von einem Schöffensenat zu 20 Monaten Haft verurteilt worden. Laut Anklage terrorisierte der Angeklagte als Autofahrer über einige Monate Bekannte, bis bei einem Unfall im Juli 2012 im Bezirk Wolfsberg ein 17-Jähriger starb, dessen 16-jähriger Beifahrer wurde schwer verletzt.

Der Angeklagte wies die meisten Vorwürfe zurück, den tödlichen Unfall wollte er nicht absichtlich verursacht haben. Beim Unfall sah das Gericht die Absicht nicht als bewiesen an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Knappes Auffahren, überholen und dann abrupt abbremsen, auf die Gegenfahrbahn lenken, bis der Entgegenkommende aufs Bankett ausweichen muss - die Ausführungen der Staatsanwältin Karin Schweiger und einiger Zeugen über die Fahrgewohnheiten des Angeklagten charakterisierten diesen als Rowdy, der sich bei Machtspielchen auf der Straße einen Kick holte. Verkehrsstrafen führten nicht zu einer Verhaltensänderung bei dem 20-Jährigen. Als der tödliche Unfall passierte, hatte er keinen gültigen Führerschein mehr. Nach dem Unfall flüchtete er und stritt zunächst ab, gefahren zu sein. Seine Blutspuren im Cockpit überführten ihn jedoch.

Multiple Vorbelastung

38 Verwaltungsstrafen hatte der Angeklagte vor dem tödlichen Unfall gesammelt. Schon darin sah die Staatsanwältin das "extrem rücksichtslose Verkehrsverhalten" des Angeklagten bestätigt. Dieser hätte auch mehrmals sein Aussagen geändert, in der Absicht "seinen Kopf doch noch aus der Schlinge zu ziehen", so die Anklägerin. "Das Gericht muss entscheiden, ob er nur ein schlechter Autofahrer ist und das Auto, wie er es gesagt hat, wegen der überhöhten Geschwindigkeit ausgebrochen und auf die Gegenfahrbahn gekommen ist, oder ob Absicht dahinter stand." Der Angeklagte hätte es sich selbst zuzuschreiben, wie weit er sein Leben gefährdete. "Die beiden Opfer hatten keine Chance." Erst 1,4 Sekunden vor dem Aufprall sahen sie das Auto des Angeklagten auf sie zu rasen.

Verteidiger Hans Gradischnig erklärte die Belastungszeugen für unglaubwürdig. Etwa der heute 17 Jahre alte Jugendliche, der bei dem tödlichen Unfall schwer verletzt wurde, wolle sich an dem Angeklagten rächen und habe deshalb von weiteren Vorfällen berichtet, behauptete der Anwalt. Der Angeklagte hätte selbst bei dem Unfall ums Leben kommen können. "Das ist auch ein wesentliches Indiz dafür, dass er den Unfall nicht mit Absicht riskiert hatte." Gradischnig beantragte, seinen Mandanten wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu verurteilen. Von anderen mit angeklagten Vorwürfen solle der Angeklagte freigesprochen werden.

Der Schöffensenat sah auf Basis des Kfz-Gutachtens den Vorwurf der Anklage, der 20-Jährige hätte den Unfall mit Absicht herbeigeführt, nicht als erwiesen an. Daher wurde der Bursche wegen fahrlässiger Tötung und nicht wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. "Es spricht schon einiges für die Version der Staatsanwaltschaft – die hohe Geschwindigkeit und das Verhalten des Angeklagten vor dem Unfall. Alle diese Beweise reichen aber für die Annahme eines vorsätzlichen Verhaltens nicht", sagte Richter Alfred Pasterk in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Den Eltern des Getöteten wurden je 10.000 Euro Trauerschmerzensgeld, dem Schwerverletzten 6.000 Schmerzensgeld zugesprochen.