Niederösterreich

20.000-€-Gewinn brachte AMS-Bezieher (38) vor Gericht

Ein fetter Gewinn beim Wetten brachte einem Notstandshilfe-Bezieher kurz Freude, dann Ärger, eine Hausdurchsuchung und dann einen Betrugsprozess.

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Der Angeklagte wurde glatt freigesprochen
Der Angeklagte wurde glatt freigesprochen
privat

Wegen schlampiger und unzureichender Ermittlungen musste ein Mostviertler nach einem fetten Gewinn beim Online-Wetten wegen Betruges in St. Pölten auf die Anklagebank.

Knapp 1.000 € Notstandshilfe

Der Arbeitslose hatte im Vorjahr knapp 1.000 € Notstandshilfe im Monat bezogen und zockte gerne. Nachdem eine Online-Wette voll aufgegangen war, hob der Mostviertler einen fünfstelligen Betrag in bar von der Bank ab, zahlte die Summe wieder ein und hob dann erneut ab, zahlte abermals ein ...

Bank misstrauisch

Ein Banker wurde misstrauisch, meldete die „Auffälligkeiten“. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten leitete ein Ermittlungsverfahren samt polizeilicher Hausdurchsuchung wegen Betrugsverdacht ein. Denn laut Anklage soll der 38-Jährige 11.385 Euro vom AMS zu Unrecht bezogen und Einkommen von rund 200.000 Euro (Anm.: Die Staatsanwaltschaft dürfte einfach die häufigen Ein- und Auszahlungen des Angeklagten auf der Bank hochgerechnet haben und kam daher auf rund 200.000 Euro) nicht versteuert haben.

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    Bet365 ist weltweit eines der größten Online-Glücksspielunternehmen. (Symbolfoto)
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    (Bild: Screenshot)

    „Ja, ich spiele und einmal habe ich gut 20.000 € bei einer Online-Wette gewonnen. Und nachdem der Gewinn aufs Konto eingegangen war, habe ich halt das Geld abgehoben und dann wieder eingezahlt. Und diesen Vorgang habe ich mehrmals wiederholt“, erklärte der Angeklagte die zahlreichen Kontobewegungen. Wieviel Geld der Mann tatsächlich gewonnen und in der Folge eingezahlt und abgehoben hat, wurde nicht mehr festgestellt vor Gericht, da es unerheblich war.

    Richter schüttelt Kopf

    Der Richter schüttelte nur den Kopf: „Das hätte man doch alles bereits im Ermittlungsverfahren klären müssen.“ Der 38-Jährige bekam einen glatten Freispruch, da Gewinne aus Sport- und Onlinewetten in Österreich gar nicht steuerpflichtig sind.

    Übrigens: Einvernommen im Vorfeld der Verhandlung war nur der Angeklagte worden. Fürs AMS war die Sache schon gegessen. Eine AMS-Mitarbeiterin vor Gericht: "Ich habe mit einer Zeugenlandung gar nicht mehr gerechnet, da wir im Vorfeld die Sache mit Juristen besprochen haben und klar war, dass diese Gewinne nicht zu versteuern sind."