Bei einer Hausdurchsuchung im Oktober 2022 wurden auf einer externen Festplatte sowie am Handy des Mannes 206 Video- und sieben Bilddateien von sexuellem Kindesmissbrauch entdeckt. Das Verfahren wurde jedoch, unter anderem wegen seiner Therapiebereitschaft, mit einer Diversion abgeschlossen.
Man war dem Mann auf die Spur gekommen, da er für die Speicherung bzw. Sicherung seiner Daten einen Firehosting-Dienst nutzte. Durch eine automatische Back-up-Erstellung landeten einige der verbotenen Bild- und Videodateien in der Cloud, die er sich zwischen 2010 und 2014 eingerichtet hatte, wie er nun dem Richter darlegte.
Aufgrund seiner geständigen Verantwortung, des lange zurückliegenden Tatzeitraums und der Bereitschaft, seine pädophilen Neigungen weiterhin therapeutisch behandeln zu lassen, entging der bisher Unbescholtene einer Verurteilung.
In seiner Beschuldigteneinvernahme erklärte der Manager, er habe sich damals in einer anderen Zeit befunden. „Bei der Hausdurchsuchung ist mir das Ganze noch einmal bewusst geworden. Ich habe mich damit auseinandergesetzt und bin zur Überzeugung gekommen, dass ich mir Hilfe hole.“, so der Beschuldigte. Seit Herbst befindet er sich in Therapie.
Der Manager ging auf das richterliche Angebot einer diversionellen Erledigung bereitwillig ein. Er erklärte sich dazu bereit, seine Therapie fortzusetzen und dem Gericht regelmäßig darüber zu berichten und bezahlte umgehend die Pauschalkosten für die Verhandlung. Der Angeklagte akzeptierte eine Probezeit von zwei Jahren, während der er sich nichts zuschulden kommen lassen darf.
Im Gegenzug sah der Richter von einer Verurteilung ab und die Anzeige wird vorläufig zurückgelegt. Sollte der Manager bis April 2025 nicht mehr strafrechtlich auffallen, wird die Anzeige endgültig gelöscht. Die Staatsanwältin war mit diesem Vorgehen einverstanden, wodurch die Entscheidung rechtskräftig ist.