Auf einer Homepage inserierte ein bisher unbekannter Täter den Verkauf eines Hundes zu einem hohen dreistelligen Eurobetrag.
Nach erfolgtem Kontakt über einen Messenger Dienst am 1. August wurde eine kaufinteressierte 21-jährige Österreicherin zunächst aufgefordert, die Hälfte des Kaufbetrages als Anzahlung zu überweisen. Der Restbetrag sollte beim Erhalt des Hundes bezahlt werden.
Nach erfolgter Überweisung der Anzahlung, wurde die 21-Jährige am nächsten Tag aufgefordert, für den Transport des Tieres in einer spezielle Transportbox einen unteren vierstelligen Eurobetrag an eine Firma zu überweisen.
Großteils würde das Geld bei der Übergabe des Tieres rückerstattet werden, woraufhin die Überweisung von der 21-Jährigen veranlasst wurde.
Als am 5. August erneut eine Geldforderung in der Höhe eines vierstelligen Eurobetrags für den Transport des Hundes von der 21-Jährigen verlangt wurde, erstattete diese Anzeige.