Rauchfangkehrer B. hat kein Glück. Er wurde im Herbst nach dem Zufallsprinzip für eine Stichprobenbefragung der Statistik Austria ausgewählt. Dabei werden Lebensumstände und Einkommenssituation erhoben. Die Daten dienen als Ergänzung zur früher als "Volkszählung" bekannten Umfrage.
Die Befragung findet in den Privatwohnungen statt. B. ignorierte die Aufforderung zum Gespräch mit dem Statistik-Mitarbeiter – auch aus Angst vor Corona. "Ich achte in meinem Beruf extrem auf Sicherheit, denn davon hängt auch meine finanzielle Zukunft ab. Da werde ich nicht fremde Personen in meine kleine Wohnung lassen." Er hatte die Sache bereits abgehakt, da landete eine Strafverfügung im Postkasten. Weil er die Befragung verweigerte, werden jetzt 210 Euro fällig. B. ver steht die Welt nicht mehr: "Für mich ist das viel Geld."
Die Statistik Austria teilte auf Anfrage mit: "Wir haben die Datensammlungsprozesse an die Pandemie-Situation angepasst. So kann während eines verordneten Lockdowns die gemäß Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung vorgegebene persönliche Erstbefragung beim Mikrozensus auch telefonisch durchgeführt werden." Im Fall von B. dürfte sich das nicht herumgesprochen haben.