Österreich

22-Jährigem wird von Böller fast Bein abgerissen

Ein junger Mann hantierte mit am Donnerstag mit einem Böller. Der 22-Jährige liegt nun schwer verletzt im Spital.

Heute Redaktion
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Schon zwei Tage vor Silvester macht die erste traurige Nachricht über einen verheerenden Unfall mit Feuerwerkskörpern die Runde. Am Donnerstagabend zündete ein 22-jähriger Mann in Dornbirn auf einer Wiese einen Böller. Die Aktion sollte weitreichende Folgen für den Vorarlberger haben.

Er hatte den Knaller zuvor in ein ausgegrabenes Loch in der Wiese gelegt und anschließend mit einer Holzplatte abgedeckt. Zusätzlich stellte er sich mit beiden Beinen auf die Holzplatte. Durch die Wucht der Explosion – die Platte wurde in mehrere Teile zersplittert – wurde der 22-Jährige am rechten Bein schwer verletzt. Er musste vom Notarzt versorgt und ins Krankenhaus gebracht werden.

Außerdem entstand durch die Detonation des Böllers laut Polizei ein etwa 40 mal 40 Zentimeter breites und 20 Zentimeter tiefes Loch in der Erde.

>>> Lesen Sie hier: Hohe Strafen, Böller zu Silvester verboten

Immer wieder Unfälle mit Krachern

Jedes Jahr zu Silvester kommt es beim Hantieren mit pyrotechnischen Gegenständen – teils auch aufgrund von Fehlfunktionen der Produkte – zu schweren Verletzungen. Meist sind Gesicht und Hände davon betroffen, Narben und der Verlust von Fingern bleiben für den Rest des Lebens ein böses Andenken. Oft stimmt auch die Chemie nicht: speziell in Billigstimporten aus dem Ausland finden sich häufiger chemische Stoffe, die gesundheitsschädigend sind. Zudem werden durch fehlgeleitete Silvesterraketen immer wieder Brände ausgelöst.

>>> Lesen Sie hier: Silvester beschert Schäden in Millionenhöhe

Wer zahlt bei Schäden?

Abgesehen von den (gesundheitlichen) Risiken für Mensch und Tier, werden durch Silvesterkracher oft auch Fahrzeuge beschädigt. Wer zahlt, wenn ein Böller von Unbekannten den Wagen demoliert?

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Grundsätzlich muss derjenige den Schaden ersetzen, der diesen verursacht hat, klärt der ARBÖ auf. Doch gerade nach der Silvesternacht kann der Schädiger oft nicht ausfindig gemacht werden. Ist kein Verursacher bekannt, kommt es darauf an, ob eine Voll- oder Teilkaskoversicherung besteht, in der ein entsprechender Schadensfall berücksichtigt ist. Daher sollte man zuerst in seinen Versicherungsbedingungen nachlesen, ob solche Schäden gedeckt sind. Wenn ja, muss so rasch wie möglich die Versicherung verständigt werden.

Damit es aber gar nicht soweit kommt, empfiehlt der ARBÖ für das Fahrzeug ein ruhigeres Plätzchen auszuwählen. Am besten geeignet: ein Parkhaus oder falls vorhanden eine Garage. Wer dazu keine Möglichkeit hat, sollte Parkplätze in der Nähe von Balkons meiden, da diese leider oft als "Raketenstartbasen" genützt werden. Dicht bewohnte Großstadtviertel in unmittelbarer Nähe von Silvestergroßveranstaltungen oder Gaststätten sind ebenfalls nicht als optimaler Fahrzeugabstellplatz ratsam.

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    (red)

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