Österreich

23-Jährige brach ihrem eigenen Baby 39 Knochen

Heute Redaktion
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Eine 23-jährige Mutter und der Vater eines zwei Monate altes Baby standen wegen des Vorwurfs vor Gericht, das eigenen Kleinkind schwer misshandelt zu haben. Nun verurteilte das Landesgericht Eisenstadt die Mutter zu acht Jahren Haft, der Vater wurde freigesprochen.

Eine 23-jährige Mutter und der Vater eines zwei Monate alten Babys standen wegen des Vorwurfs vor Gericht, das . Nun verurteilte das Landesgericht Eisenstadt die Mutter zu acht Jahren Haft, der Vater wurde freigesprochen. Bei dem Baby waren bei einer Untersuchung insgesamt 39 einzelne Knochenbrüche entdeckt worden.

Im September des Vorjahres wurden schwere Misshandlungen an dem zwei Monate alten Baby festgestellt. Der jungen Mutter und dem 25-jährigen Vater war fortgesetzte Gewaltausübung vorgeworfen worden.

"Ich liebe meine Kinder von ganzem Herzen. Ich war eine schlechte Mutter, ich hatte andere Sachen im Kopf", so die verweinte 23-Jährige. Der Vater des misshandelten Kindes entschuldigte sich, "dass ich es vorher nicht gemerkt habe". Er finde es "unfassbar", was seiner Tochter passiert sei.

Staatsanwalt Christian Petö hielt in seinem Plädoyer das Problem fest, dass man ein kleines Opfer habe, das selbst nicht erzählen könne, was passiert sei, und dass man auch keine Zeugen habe. Es handle sich um Indizien, die Beweise müsse man wie ein Puzzle zusammensetzen, dann ergebe es ein klares Bild.

Mutter log & beeinflusste Zeugen

Petö hielt die Angeklagte für die Täterin, Gelegenheit, das Mädchen so schlimm zu verletzen, hätten jedoch beide gehabt. "Bei ihr weiß man überhaupt nicht, was man glauben soll oder nicht." Zu oft hätte die 23-Jährige seit ihrer ersten Einvernahme gelogen und Dinge erfunden sowie Zeugen beeinflusst.

Am Vormittag hatte ein Kriminalbeamter ausgesagt. Auf die Frage, was er persönlich glaube, wer die Verletzungen zugefügt habe, meinte er: "Ich denke, dass sie es war."

Nach Beratung kam das Gericht zum Schluss, dass die Muter schuldig ist. Sie erhielt acht Jahre Haft. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig. Die Mutter meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Der Mann wurde im Zweifel vom Schöffensenat freigesprochen und enthaftet.