Österreich

24-Stunden-Betreuung: Achtung Vertragsfalle!

Heute Redaktion
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Bild: privat

Eine Agentur hat für Frau W.s pflegebedürftige Oma eine Betreuerin vermittelt, mit der sie zufrieden ist - mit der Agentur aber nicht. „Darf ich den Vertrag kündigen, die Frau aber weiter beschäftigen?", fragt sie.

Immer wieder halten Vermittlungsagenturen von 24-Stunden-Kräften in den Vertragsbedingungen fest, dass man die Betreuerin nach Vertragsende nicht direkt weiterbeschäftigen darf. Manchmal würden Betroffene aus Unzufriedenheit mit der Agentur zwar gern aus dem Vertrag aussteigen, aber haben Angst, die liebgewonnene Betreuerin zu verlieren. „Eine Klausel, die im Fall der Weiterbeschäftigung der Betreuerin für lange oder gar unbegrenzte Zeit eine hohe Vertragsstrafe vorsieht, kann unzulässig sein", so die Arbeiterkammer-Experten.

„Fragen zur Pflege beschäftigen die Menschen sehr. Daher berät die AK im Rahmen des Zukunftsprogramms seit heuer vermehrt zu diesem Thema", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Beratung unter der Telefonnumer: 057171-22000 (Lie)