Österreich

Frau in Kiste verschleppt, vergewaltigt: Höchststrafe

Heute Redaktion
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Wegen Vergewaltigung, Freiheitsentziehung und anderer Delikte musste Erich L. in Krems vor Gericht. Er hatte eine Krankenschwester verschleppt und vergewaltigt.

Wie aus einem Horrorthriller hörte sich die Anklage gegen Erich L. (46) aus Gaming (Bezirk Scheibbs) an. Der 13-fach einschlägig vorbestrafte Sexualstraftäter hatte zunächst im Kurpark in Ottenschlag (Zwettl) eine Dame belästigt, dann fuhr er mit dem Rad um einen Badeteich und suchte ein Opfer.

Beim Goustieren stach ihm einen Krankenschwester (25) ins Auge, mit Perücke getarnt täuschte er eine Panne vor, lockte die hilfsbereite 25-Jährige in den Mercedes Sprinter, fiel über das Opfer her. Er fesselte die Frau, klebte ihr den Mund zu, sperrte sie eine 1,69 Meter lange, 69 Zentimeter breite und 64 Zentimeter hohe Kiste mit Luftloch, fuhr ins rund 70 Kilometer entfernte Gaming zu sich nach Hause, öffnete die Kiste, legte der 25-Jährige eine Schelle um den Hals und kettete sie an.



24 Stunden ausgeliefert

24 Stunden war sie seinen kranken Sex-Fantasien ausgeliefert („Heute" berichtete), er ergötzte sich an der Furcht der jungen Frau, vergewaltigte sie immer wieder, fuhr mit ihr dann am nächsten Tag zurück zum Teich, ließ sie frei mit der Drohung: „Mein Komplize ist informiert, gehst Du zur Polizei passiert Dir was." Die Frau – sie war mittlerweile am See von Polizei und Feuerwehr bereits gesucht worden, nachdem sie nicht nach Hause gekommen war (Anm.: nur ihr Rucksack wurde gefunden, Taucher suchten nach ihr, das Schlimmste wurde befürchtet) – schleppte sich verletzt zur Polizei. Sie hatte Verletzungen am ganzen Körper erlitten, leidet jetzt noch an posttraumatischen Störungen. Der Täter war relativ rasch ausgeforscht, wurde kurz darauf am Arbeitsplatz in Oberösterreich verhaftet.



"Kein Monster"


Beim Prozess am Montag in Krems sprach der Anwalt von einem Spontanentschluss: „Mein Mandant ist kein Monster." Laut Verteidiger sei der Angeklagte erst jetzt soweit, zu begreifen, was er dem Opfer damals angetan hatte. Der Großteil des Prozesses wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Die Krankenschwester wurde kontradiktorisch vernommen.

Das Urteil der Schöffen am Montagabend: 15 Jahre Haft plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - Höchststrafe, nicht rechtskräftig. (Lie)