Österreich

26-Jährige stiehlt Strom, brennt jetzt 1.200 € Strafe

Die Ex-Bewohnerin lud in einem Wohnhaus unerlaubt Geräte auf. Sie wurde erwischt und musste sich nun vor Gericht verantworten.

Christine Ziechert
Die Tirolerin lud im Stiegenhaus unerlaubt Geräte auf (Symbolbild).
Die Tirolerin lud im Stiegenhaus unerlaubt Geräte auf (Symbolbild).
Getty Images/iStockphoto

Der 26-jährigen Tirolerin dürften Ende vergangenen Jahres wohl die Sicherungen durchgebrannt sein: Denn, obwohl sie in dem Wohnhaus nicht mehr lebte, lud sie an den Staubsauger-Steckdosen im Stiegenhaus verschiedenste Geräte auf. Dies fiel wiederum anderen Bewohnern des Mehrparteien-Hauses auf, berichtet die "Tiroler Tageszeitung" (TT).

Als die Frau von einem Vermieter auf frischer Tat ertappt wurde, rief dieser die Polizei zu Hilfe. Die Beamten zogen nicht nur den Stecker, sondern wollten der 26-Jährigen auch den Drittschlüssel abnehmen, mit dem sie ins Haus gelangt war. Doch die Tirolerin stand unter Strom und wehrte sich heftig.

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    "Gell, Herr Vermieter, Sie haben schon gesehen, dass mich der Beamte jetzt gleich mehrfach sexuell belästigt hat, oder?" - Angeklagte vor Gericht

    Zudem versuchte sie, einen jungen Beamten zu verleumden: "Gell, Herr Vermieter, Sie haben schon gesehen, dass mich der Beamte jetzt gleich mehrfach sexuell belästigt hat, oder?", meinte die 26-Jährige. Doch bei der Verhandlung wegen "Entziehung von Energie" vor dem Landesgericht Innsbruck bestätigte der Zeuge das korrekte Verhalten des Polizisten.

    Das Urteil: 1.200 Euro Geldstrafe. "Ich will aber Raten und keine gemeinnützige Leistung!", erklärte die 26-Jährige, die sich derzeit im Ersatzstrafvollzug befindet, vor Gericht. "Dann müssen's diesmal aber auch zahlen, sonst werden 150 Tage Ersatzfreiheitsstrafe fällig!", setzte Richter Andreas Mair laut "TT" dagegen.

    Bis zu sechs Monate Haft für Stromdiebe

    Aufgrund der steigenden Energiepreise könnte es nicht der letzte Fall vor Gericht gewesen sein. Wer fremden Steckdosen oder Anlagen unrechtmäßig Energie entzieht, dem drohen bis zu sechs Monate Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen.