Auf dem Rückflug von der spanischen Urlaubsinsel Mallorca nach Wien wurde der Kinderwagen von Familie S. beschädigt. Natürlich meldete Frau S. den Schaden sofort der betroffenen Airline.
Die Fluglinie wies sie an, in ein Fachgeschäft zu gehen und dort einen Kostenvoranschlag für eine mögliche Reparatur des kaputten Buggys einzuholen. Das erledigte Frau S. natürlich umgehend. Im Fachgeschäft wurde ihr aber mitgeteilt, dass die Kosten für eine Reparatur jene für einen neuen Buggy deutlich übersteigen würden. Ein neuer Buggy würde etwa 220 Euro kosten. Familie S. musste auch 40 Euro für die Erstellung des Kostenvoranschlags bezahlen.
Mit diesen Unterlagen wandte sich Familie S. wieder an die Airline. Sie wollten das Geld zurück bekommen. Doch trotz mehrmaliger Anfragen landete keine Entschädigung auf dem Konto der geschädigten Familie. Frau S. wandte sich in ihrer Verzweiflung an die Arbeiterkammer. Dort unterstützte man die Familie, nahm direkt Kontakt mit der Airline auf. Innerhalb von zwei Tagen waren die fehlenden 260 Euro auf dem Konto von Familie S.