Auch wenn die Gesetzeslage zur Leinen-oder Beißkorbpflicht klar ist - bei diesem Fall schoss eine junge Polizistin eindeutig übers Ziel hinaus: Helene S. (75) war mit ihrem kleinen Hund im Prater unterwegs. Ohne Leine oder Beißkorb, außerdem soll der Vierbeiner bei einem Baum sogar sein Bein gehoben haben.
Auch wenn die Gesetzeslage zur Leinen-oder Beißkorbpflicht klar ist – bei diesem Fall schoss eine junge Polizistin eindeutig übers Ziel hinaus: Helene S. (75) war mit ihrem kleinen Hund im Prater unterwegs. Ohne Leine oder Beißkorb, außerdem soll der Vierbeiner bei einem Baum sogar sein Bein gehoben haben.
Das sah das wachsame Auge des Gesetzes – und schritt sofort ein: Aber statt es bei einer Abmahnung zu belassen, stellte die Polizistin eine Strafverfügung über saftige 750 Euro aus. Das entspricht ziemlich genau der Pension von Helene S. Der Anwalt der rüstigen Seniorin legte Berufung ein – und die Behörden zeigten sich großzügig: Die Mindestpensionistin muss nun "nur" 260 Euro bezahlen …
"Hunde müssen an öffentlichen Orten Leine oder Beißkorb tragen. Die Kollegen sind angehalten, das Gesetz flächendeckend zu exekutieren", so Polizeisprecher Hans Gollob.