Österreich

27-Jährige erbeutete mit Kautions-Trick 400.000 Euro 

Die Polin (27) soll in Kärnten drei Pensionisten um insgesamt 400.000 Euro gebracht haben. Nun musste sie sich deswegen vor Gericht verantworten. 

Heute Redaktion
Die Angeklagte lockte Pensionistinnen Geld für eine angebliche Kaution heraus (Symbolbild).
Die Angeklagte lockte Pensionistinnen Geld für eine angebliche Kaution heraus (Symbolbild).
Bild: Fotolia.com

Betrüger lassen sich immer wieder neue Methoden einfallen, um älteren Menschen Geld aus der Tasche zu ziehen. Am bekanntesten ist wohl der sogenannte Kautions-Trick. Dabei wird vorgetäuscht, dass ein naher Verwandter (meist Sohn oder Tochter) einen Unfall verursacht hat und nun eine Kaution bezahlt werden muss. Diese soll dann von einem vermeintlichen Polizisten abgeholt werden.

Genau mit diesem Trick war offenbar eine 27-jährige Polin erfolgreich. Gemeinsam mit vier weiteren Komplizen wollte die Frau insgesamt fünf Pensionisten über den Tisch ziehen – bei dreien war die Bande erfolgreich. So erbeutete die Angeklagte einmal 12.000 Euro, dann 20.000 Euro und schließlich 360.000 Euro. 

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    Video und Handy überführten Angeklagte

    Beim Prozess-Auftakt Ende Mai zeigte sich die Polin grundsätzlich geständig, bestritt aber die 360.000-Euro-Tat – diesmal ohne Erfolg. Denn beim Prozess am Landesgericht Klagenfurt wurde das Video einer Tankstelle in der Nähe des Tatortes vorgespielt und ein Taxi-Fahrer, der die 27-Jährige gefahren hatte, als Zeuge befragt: "Die Kleidung stimmte mit der Beschreibung überein, ein Opfer hat Sie bei der Gegenüberstellung erkannt, und Ihr Handy war in der Nähe des Tatortes eingeloggt", erklärte Richter Christian Liebhauser-Karl laut ORF.

    Hinzu kommt, dass die Frau in Deutschland wegen Anwendung des Neffentricks bereits zwei Mal in Haft war: "Das hat Sie offensichtlich nicht davon abgehalten, weitere strafbare Handlungen zu setzen. Diese Vorgangsweise, Pensionistinnen, die Angst um ihre Familie haben, derart unter Druck zu setzen und ihnen das letzte Ersparte abzunehmen, ist einfach nur verwerflich", betonte Liebhauser-Karl. Das Urteil: vier Jahre Haft – nicht rechtskräftig.