Österreich

27-Jähriger stach bestem Freund mit Messer in Hals

Heute Redaktion
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Anwalt Franz Lima: "Das war maximal fahrlässige Körperverletzung."
Anwalt Franz Lima: "Das war maximal fahrlässige Körperverletzung."
Bild: iStock, privat, Balz Schreier

Wegen versuchten Mordes muss sich Roland P. (27) vor Gericht verantworten: Er hatte seinem besten Kumpel ein Steakmesser in den Hals gerammt. „Er wollte ihn nie töten", so sein Anwalt.

Für eine Bluttat an seinem Schulfreund sitzt Roland P. bereits seit Februar 2018 in Korneuburg in U-Haft. Beim Prozess diese Woche in Korneuburg droht ihm dafür eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Rückblick: Nach einer Drogennacht im Februar 2018 in der Wohnung des Opfers (27) im Bezirk Gänserndorf hatte Roland P. seinen Freund mehrmals gefragt, ob er ihn heimführen würde. Doch der Gleichaltrige reagierte nicht, da nahm Roland P. ein Steakmesser und schnitt seinen Kumpel am Hals und rammte ihm dann die Klinge in den Nacken. Dann schnappte sich Roland P. laut Anklage noch 180 Euro aus der Geldbörse des Opfers, nahm Auto- und Wohnungsschlüssel an sich, schloss den Verletzten ein und fuhr mit dem Auto seines Amigos davon.

Anwalt: "Maximal fahrlässige Körperverletzung"

Der verletzte 27-Jährige rief seinen Stiefvater an, kam ins Spital, der Schnitt wurde mit sechs Stichen genäht, die restlichen Wunden versorgt (Anm.: drei Zentimeter tiefe Wunde im Nacken), Roland P. stellte sich der Polizei, sitzt seither in Haft.

„Das war nie ein Mordversuch, maximal eine fahrlässige Körperverletzung. Die beiden kennen sich seit Schulzeiten, mein Mandant wollte seinen Freund sicher nicht töten. Das Opfer machte zudem sehr unterschiedliche Aussagen, lag in einer Version in der Badewanne, in einer anderen Version stand es in der Küche", so Verteidiger Franz Lima. Bereits morgen könnte es am Landesgericht Korneuburg ein Urteil geben. (Lie)