Politik

28 Millionen Euro mehr für beeinträchtigte Personen

Das Sozialministerium macht 2022 für Menschen mit Behinderungen zusätzlich 28 Millionen Euro frei, um die beruflichen Teilhabe zu verbessern.

Rene Findenig
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Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne) gibt die Ausgaben zur Verbesserung der Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bekannt.
Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne) gibt die Ausgaben zur Verbesserung der Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bekannt.
HANS PUNZ / APA / picturedesk.com

"Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben Menschen mit Behinderungen zum Teil besonders hart getroffen. Durch gezielte Maßnahmen ist es uns im vergangenen Jahr in Abstimmung mit dem Ausgleichstaxfonds-Beirat gelungen, die negativen Auswirkungen der Pandemie auf Menschen mit Behinderungen bestmöglich abzufedern – und dies gilt es im kommenden Jahr mit gleicher Entschlossenheit fortzusetzen", so Sozialminister Wolfgang Mückstein in einer Aussendung.

Konkret werden die Ausgaben zur Verbesserung der Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen 2022 um rund 10 Prozent oder 28 Millionen Euro erhöht. Das Geld aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds von insgesamt 315 Millionen Euro teilt sich in rund 264 Millionen für Projekt- und Individualförderungen sowie 51 Millionen für die Integrativen Betriebe. Mit dem neu freigemachten Geld sollen bestehende Maßnahmen ausgebaut und Schwerpunkte gesetzt werden.

"Situation von Menschen mit Behinderungen auch in Zeiten der COVID-19-Pandemie verbessern"

"Ich bin überzeugt davon, dass es uns mit den skizzierten Maßnahmen gelingen wird, die Berufliche Situation von Menschen mit Behinderungen auch in Zeiten der COVID-19-Pandemie zu verbessern", betont Mückstein. Angedacht seien etwa Schwerpunkte auf spezielle Personengruppen wie zum Beispiel Frauen mit Behinderungen oder gehörlose Menschen sowie auf Maßnahmen zur Stärkung der psychischen Gesundheit und der Bewusstseinsbildung.

Ende August 2021 waren laut Sozialministerium insgesamt 210.552 Personen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen arbeitslos gemeldet, was einem Rückgang von 25,8% gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres entspricht. Auf der anderen Seite waren Ende August insgesamt 75.725 Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen arbeitslos gemeldet, was einen Rückgang von 14,2% gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres bedeutet. Darunter sind 12.854 Menschen mit Behinderungen. Das sind um 9,3% weniger als vor einem Jahr.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com