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29 Frauen vom Rad aus begrapscht: Ein Jahr Haft

Beim Vorbeifahren mit dem Rad hatte er seine Opfer angefasst: Ein Sex-Täter ist in Gießen (D) jetzt zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden.

Heute Redaktion
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Der Sex-Täter (37) aus Gießen (D) lauerte seinen 29 Opfern mit dem Fahrrad auf, begrapschte sie dann an Brust und Po (Symbolbild).
Der Sex-Täter (37) aus Gießen (D) lauerte seinen 29 Opfern mit dem Fahrrad auf, begrapschte sie dann an Brust und Po (Symbolbild).
Bild: picturedesk.com

Weil er Frauen vom Fahrrad aus begrapscht hatte, ist ein Mann (37) aus Gießen (D) heute zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht sprach den Sex-Täter der Körperverletzung schuldig – er hatte 2016 im Gießener Stadtzentrum vier Mal Frauen an Brust und Po gefasst.

Eigentlich hatte die Staatsanwaltschaft dem Mann 29 Taten zur Last gelegt. Vor Gericht wurden aber nur Fälle verhandelt, bei denen die Frauen Schmerzen erlitten hatten. "Der Mann fuhr mit einem Fahrrad von hinten an die Frauen heran, packte sie fest an Oberkörper oder Arm und griff dann im Vorbeifahren an Busen oder Hintern", erklärte Polizeisprecher Jörg Reinemer die Vorgehensweise des Sex-Täters.

An der Kleidung der Opfer hinterließ er DNA-Spuren

Die Anklage warf ihm Körperverletzung vor, da er mehrere Opfer nicht nur an Brust und Hintern berührte, sondern auch schlug.

Auf die Schliche waren die Ermittler dem Täter mit Hilfe einer DNA-Spur gekommen, die an der Kleidung mehrerer Opfer gesichert werden konnte – eine Überprüfung in der Datenbank führte dann zu dem polizeibekannten Mann. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fanden die Polizisten auch das Fahrrad, das mehrere Opfer beschrieben hatten.

Der in Lokalmedien "Gießen-Grapscher" genannte Täter hatte noch Glück, denn das nach den Übergriffen von Köln in der Silvesternacht 2015 verschärfte Sexualstrafrecht gilt erst für Delikte, die sich seit November 2016 ereignet haben – der Gießener trieb jedoch im August und September sein Unwesen. Nach dem neuen Gesetz wäre er mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahren bestraft worden.

Der Sex-Täter war vorbestraft und stand vierfach unter Bewährung

Allerdings hatte der Richter in Gießen auch keine andere Wahl: Da der Angeklagte vorbestraft und vierfach unter Bewährung gestanden war, kam nur noch eine Gefängnisstrafe infrage. (tas)

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